Ab 15. August 2018 neuer Anwendungsbereich ElektroG 2018

Ab dem 15.08.2018 gilt für Elektro- und Elektronikgeräte nach dem neuen Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG 2018) der offene Anwendungsbereich mit 6 Kategorien (anstatt alt 10 Kategorien). Falls nicht explizit ausgeschlossen, fallen dann alle elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des ElektroG. Somit können weitere elektrische und elektronische Geräte registrierungspflichtig werden.

Die 6 Gerätekategorien des neuen ElektroG sind:

1. Kategorie:

  • Wärmeüberträger

2. Kategorie:

  • Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten

3. Kategorie:

  • Lampen

4. Kategorie:

  • Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt (Großgeräte),

5. Kategorie:

  • Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt (Kleingeräte),

6. Kategorie:

  • Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt.