Die neue AwSV - Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen tritt ab 01.08.2017 in Kraft

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) tritt am 1. August 2017 in Kraft. Die Verordnung löst die bisher geltenden Länderverordnungen ab und regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit, die technischen Anforderungen, die Anlagen erfüllen müssen, welche mit diesen Stoffen und Gemischen umgehen, sowie die Pflichten der Betreiber dieser Anlagen.