In eigener Sache

Es ist derzeit leider nicht absehbar, wie und wohin sich die Pandemie und die damit verbundenen, oft kurzfristigen politischen Entscheidungen, noch entwickeln werden. Aus diesem Grund sind wir leider gezwungen, alle Seminare bis einschließlich Juli 2021 grundsätzlich als Onlineveranstaltungen anzubieten. Alle Veranstaltungen können auch optional als Hybridoption (Online oder Präsenz) gebucht werden, falls es die Fallzahlen/Inzidenzen/R-Wertentwicklungen/politischen Entscheidungen usw. zulassen. Sollte zum Zeitpunkt der Durchführung eines Seminars keine Präsenz möglich sein, findet die Veranstaltung in jedem Fall komplett online statt. Wir hoffen weiterhin auf Ihr Verständnis!

Bleiben Sie gesund! Bleiben Sie stark! Bleiben Sie optimistisch! Bleiben Sie uns gewogen!

Herzliche Grüße
Ihr kenic Team

Neue Allgemeinverfügung Händedesinfektionsmittel

Neue Allgemeinverfügung Händedesinfektionsmittel

Die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) hat am 16.9.2020 eine neue Allgemeinverfügung zu Händedesinfektionsmitteln veröffentlicht, welche am 07. Oktober in Kraft tritt.

https://www.baua.de/DE/Angebote/Aktuelles/Meldungen/2020/2020-09-16-Haendedesinfektion.html

FAQ https://www.baua.de/DE/Angebote/Aktuelles/Meldungen/2020/2020-09-16-Haendedesinfektion.html

Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) hat neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln veröffentlicht (Stand 08/2020)

Auszüge Zitat:

„Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz.

Die Regel stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens vor, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann. Dabei bleiben Abstand, Hygiene und Masken die wichtigsten Instrumente, solange es keinen Impfschutz für CoViD-19 gibt. Betriebe, die die Regel anwenden, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln.

Gleichwertige oder strengere Regeln, zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich des Infektionsschutzes, müssen jedoch weiterhin beachtet werden. Die Empfehlungen der Berufsgenossenschaften zur SARS-CoV-2, die sich ebenfalls am Arbeitsschutzstandard des BMAS orientieren, werden zusätzlich für branchenspezifische Konkretisierungen empfohlen.“

Link

Berufsbedingte Kontakte und Schutzmaßnahmen SARS-CoV-2

Berufsbedingte Kontakte mit SARS-CoV-2 können branchenübergreifend durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Personen derzeit vermehrt auftreten. Für Beschäftigte, die durch ihre berufliche Tätigkeit mit SARS-CoV-2 in Kontakt kommen können, gelten die BioStoffV und die einschlägigen Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), erstellt vom Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS).

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat 10 Arbeitsschutzstandards COVID 19 vorgestellt.

https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/einheitlicher-arbeitsschutz-gegen-coronavirus.html

Weiterhin hat die DGUV umfangreiche Informationen zum Schutz von Beschäftigen bereitgestellt: https://www.dguv.de/de/praevention/corona/index.jsp

Branchenübergreifend wird auf die 10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung hingewiesen: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2054

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben branchenspezifische Handlungshilfen für Unternehmen auf Sonderseiten zum Schutz der Beschäftigten bereitgestellt. Unter anderem für Verkehrswesen, Handwerk-, Reinigungs- und Baugewerbe, Einzelhandel, Gesundheitswesen usw.: https://www.dguv.de/de/praevention/corona/sonderseiten-corona/index.jsp