POP-Abfall-ÜberwV

Die Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-ÜberwV) ist am 01.August 2017 in Kraft getreten. Die Verordnung sieht Vorgaben für bestimmte überwachungsbedürftige nicht gefährliche Abfälle mit persistenten organischen Schadstoffen – d. h. bestimmte POP-haltige Abfälle wie z. B. HBCD-haltige Abfälle – vor, insbesondere Getrennthaltungspflichten, Nachweis- und Registerpflichten. Die Verordnung trägt zu einer dauerhaft tragfähigen Lösung der Problematik der Entsorgung und Überwachung POP-haltiger Abfälle bei, insbesondere bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmmaterialien.

POP-Abfall-ÜberwV