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Abfallmanagement

Betriebsbeauftragter für Abfall | Abfallbeauftragter nach AbfBeauftrV | EfbV | AbfAEV | DepV

Bundesweit behördlich anerkannter Grundlehrgang nach § 9 Abfallbeauftragtenverordnung, §§ 59, 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz inklusive Fachkundenachweise nach § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), §§ 4, 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), § 4 Deponieverordnung (DepV) als Präsenzveranstaltung oder Onlinekurs buchbar

Seit Änderung der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) im Juni 2017 hat sich die Zahl der Unternehmen, welche einen Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen müssen, massiv erweitert. Die AbfBeauftrV legt unter anderem fest, dass die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG bei Überschreiten bestimmter Mengenschwellen von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie die Betreiber von Entsorgungsanlagen, die Besitzer von Abfällen im Sinne von § 27 KrWG und die Hersteller und Inverkehrbringer und Betreiber von Rücknahmesystemen (gemäß VerpackG, ElektroG, BattG) mindestens einen Abfallbeauftragten zu bestellen haben. Dies gilt auch für Krankenhäuser und Kliniken (mengenabhängig) und Betreiber von Deponien bis zur endgültigen Stilllegung. Einzelheiten zu Bestellung und Aufgaben des Abfallbeauftragten regelt § 2 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in den §§ 59 und 60.

In unserem bundesweit behördlich anerkannten Lehrgang erwerben Sie die in § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Abs. 3 KrWG geforderten fachlichen Kenntnisse, die Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit als Betriebsbeauftragter für Abfall / Abfallbeauftragter benötigen.

Gemeinsam mit unseren praxiserfahrenen Fachreferenten erarbeiten Sie die Mitteilungs- und Bestellpflichten des Betreibers sowie Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Abfall, welche für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Abfallbereich in Ihrem Unternehmen erforderlich sind.

 

Präsenzveranstaltung

Im Leistungsumfang sind Frühstück, Pausengetränke und an jedem vollen Seminartag ein Mittagessen enthalten. Die Seminarunterlagen werden an die Teilnehmer am Veranstaltungsort ausgehändigt bzw. über unsere Lernplattform zur Verfügung gestellt.

Onlinekurs

Die Durchführung des Lehrgangs erfolgt als Onlineseminar (Live-Webinar).  Auf unserer digitalen Lernplattform stellen wir Ihnen alle erforderlichen Lerninhalte und Materialien zur Verfügung.

Technische Voraussetzungen sind ein internetfähiges technisches Ausgabegerät (Computer, Laptop, Tablet, Smartphone) idealerweise mit integrierter Webcam. Wir empfehlen Ihnen Kopfhörer mit Mikrofon-Funktion zu verwenden, alternativ funktioniert dies aber auch über Ihr Ausgabegerät.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Themenschwerpunkte
  • Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
  • Umweltgesetze: KrWG, WHG, BImSchG, BBodSchG u. a.
  • Betriebliches Entsorgungsmanagement
  • Nachweisverfahren (NachwV, AVV, BattG, AltölV u. a.)
  • Registerführung, Vorab- und Verbleibskontrolle
  • Transport, Vermittlung von Abfällen (§§ 53 und 54 KrWG u. a.)
  • Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
  • Makler, Händler, Sammler, Beförderer
  • Entsorgungsfachbetrieb (EfbV)
  • Produktverantwortung gemäß KrWG
  • Entsorgungsanlagen und Anlagentechnik
  • Genehmigung und Anlagenbetrieb (BImSchG, 4.BImSchV)
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betriebsbeauftragten für Abfall
  • Bestellung
  • Organisatorische Stellung im Betrieb
  • Haftungsrisiken
  • Deponieerrichtung, -betrieb, -stilllegung und -nachsorge
  • Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren und Belästigungen, die von Abfällen/Deponien ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
  • Erfahrungsaustausch
  • Workshops
Zielgruppe
  • Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach BImSchG (100 Tonnen gefährliche Abfälle / Jahr oder 2000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle / Jahr
  • Entsorgungsanlagenbetreiber mit förmlicher Genehmigung nach BImSchG (Verfahrensart G)
  • Deponien bis zur endgültigen Stilllegung
  • Krankenhäuser und Kliniken (mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle/Jahr)
  • Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen (Größenklasse 5)
  • Hersteller und Vertreiber von Verpackungen gemäß VerpackG (mengen- und verpackungsartabhängig)
  • Hersteller und Vertreiber, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß ElektroG zurücknehmen
  • Hersteller und Vertreiber von Fahrzeug- und Industriebatterien gemäß BattG
  • Hersteller und Vertreiber, die Abfälle freiwillig zurücknehmen (mehr als 2 Tonnen gefährliche oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle / Jahr)
  • Betreiber von Rücknahmesystemen gemäß VerpackG, ElektroG, BattG
Abschluss

Behördlich anerkannte Teilnahmebescheinigung der kenic GmbH – Akademie für Wirtschaft und Umwelt

Der Lehrgang ist von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Geschäftszeichen: IB315-5942/3.1.80 bundesweit anerkannt (Bescheid vom 24.01.2022). 

Inhalt und Dauer des Lehrgangs entsprechen den rechtlichen Anforderungen der Anlage 1 zu § 9 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 2 AbfBeauftrV.

Anmeldung

Veranstaltungsdaten

Betriebsbeauftragter für Abfall | Abfallbeauftragter nach AbfBeauftrV | EfbV | AbfAEV | DepV

Termin

Art der Anmeldung


Rechnungsdaten



Anmerkungen und Zustimmung

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Dauer

Beginn: 09:00 Uhr (Tag 1)
Ende:   17:00 Uhr (Tag 4)

Seminargebühr

Präsenz:     1.200,00 EUR zzgl. MwSt.

Onlinekurs: 1.070,00 EUR zzgl. MwSt.

Veranstaltungsort

kenic GmbH –
Akademie für Wirtschaft und Umwelt
Linienstraße 130
10115 Berlin (Mitte)

Anmeldung

Melden Sie sich online oder alternativ über dieses Formular an. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Bestätigung mit allen weiteren Informationen.

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