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A
A-Schild
Für Fahrzeuge, die im gewerblichen Rahmen Abfälle transportieren, gilt eine Kennzeichnungspflicht. Sie müssen mit einer weißen, rückstrahlenden Warntafel mit einem schwarzen A am vorderen und hinteren Teil ausgestattet sein. Die Buchstabenhöhe beträgt 20 cm, die Schriftstärke 2 cm und die Höhe mindestens 30 cm.
Aballbewirtschaftung
Die Abfallbewirtschaftung erstreckt sich auf alle entsorgungsrelevanten Handlungen. Hierzu gehört die Vorbereitung, Logistik und die Überwachung der Entsorgungswege. Ebenso gehören zum Bereich der Abfallbewirtschaftung die Nachsorge von Beseitigungsanlagen und Tätigkeiten, die von Maklern und Händlern vorgenommen werden. Grundsätzliche Vorgaben zur Abfallbewirtschaftung werden in Deutschland durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG gemacht.
Abfall
Abfälle sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. In Deutschland wird grundlegend zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen unterschieden. Diese müssen gesetzeskonform verwertet oder beseitigt werden. Je nach Art und Gefährlichkeit der Abfälle sind bei der Entsorgung teils erhebliche rechtliche Anforderungen zu beachten.
Abfall zur Beseitigung - AzB
Abfälle zur Beseitigung sind Abfälle, die nicht verwertet werden können/dürfen, zum Beispiel auf Grund Ihrer Gefährlichkeit für die Umwelt oder den Menschen. Abfälle zur Beseitigung sowie Abfälle aus privaten Haushaltungen sind grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – das ist in der Regel die Gemeinde bzw. der Kreis – zu überlassen. Bestimmte besonders gefährliche Abfälle können abweichend davon – je nach Bundesland – einer zentralen Stelle zur Beseitigung von Sonderabfällen zu überlassen sein. Abfälle zur Beseitigung unterliegen sehr strengen Nachweispflichten gemäß der Nachweisverordnung – NachwV.
Abfall zur Verwertung - AzV
Werden Abfälle nach ihrem Gebrauch erneut in den Stoffkreislauf zurückgeführt, handelt es sich um eine Abfallverwertung. Verwertung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist jedes Verfahren, als dessen Hauptergebnis die Abfälle innerhalb der Anlage oder in der weiteren Wirtschaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie entweder andere Materialien ersetzen oder indem die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie eine bestimmte Funktion erfüllen. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen werkstofflicher, rohstofflicher und sonstiger Verwertung (zum Beispiel energetische Verwertung und Verfüllung).
Abfallarten
Abfälle unterschiedlicher Herkunft und Zusammensetzung werden in entsprechende Abfallarten unterteilt. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind dies zum Beispiel Bauschutt, Hausmüll, Gewerbeabfälle oder Sperrmüll. Im gewerblichen Bereich ist eine detaillierte Unterscheidung anhand von umfangreichen Abfalllisten oder Abfallverzeichnissen erforderlich (siehe Abfallverzeichnisverordnung – AVV).
Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV

Die Abfallbeauftragtenverordnung wurde am 01. Juni 2017 novelliert. Sie regelt grundsätzlich die Bestellpflichten (z. B. für Hersteller, Betreiber, Rücknahmesysteme - VerpackV, ElektroG, BattG, freiwillige Rücknahme) sowie Vorgaben an Fachkunde und Zuverlässigkeit von Abfallbeauftragten. Durch die neue Abfallbeauftragtenverordnung wird der Kreis der Unternehmen, die einen Abfallbeauftragten bestellen müssen, erheblich erweitert.

AbfBeauftrV

Abfallbeauftragter

Der Abfallbeauftragte gehört zu einer Reihe von „Betriebsbeauftragten“, die der Gesetzgeber für unterschiedliche Unternehmen vorschreibt.

Der Abfallbeauftragte berät Unternehmen und Betriebsangehörige in allen Angelegenheiten der gesetzeskonformen Bewirtschaftung von Abfällen. Er überwacht unter anderem Entsorgungswege, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und erstellt einen schriftlichen Jahresbericht über getroffene und geplante Maßnahmen. Der Abfallbeauftragte ist somit ein Instrument der Eigenüberwachung. Der Kreis der zur Bestellung von Abfallbeauftragten Verpflichteten Unternehmen wird durch § 59 Kreislaufwirtschaftsgesetz-KrWG geregelt und durch die Abfallbeauftragtenverordnung-AbfBeauftrV präzisiert. Die Verordnung enthält weiterhin Vorgaben an die Fachkunde und Zuverlässigkeit von Abfallbeauftragten.

Seminar Abfallbeauftragter

Abfallentsorgung
Die Abfallentsorgung beinhaltet alle notwendigen Verfahren und Tätigkeiten zur gesetzeskonformen Entsorgung von Abfällen. Diese teilt sich grundlegend in die Bereiche Abfallverwertung und Abfallbeseitigung sowie die Tätigkeiten Bereitstellung, Sammlung, Transport, Sortierung, Aufbereitung und Behandlung.
Abfallhierarchie
Die Abfallhierarchie ist das Kernelement des Kreislaufwirtschaftsgesetzes - KrWG. Sie besteht aus fünf Stufen und ist wie folgt aufgebaut: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling (stoffliche Verwertung) 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung
Abfallmanagement
Unter Abfallmanagement versteht man alle in einem Managementsystem zusammengefassten Maßnahmen zum gesetzeskonformen Umgang mit anfallenden bzw. entsorgten Abfällen. Der Oberbegriff für alle Tätigkeiten und Verfahren, die der Verwertung oder Beseitigung von Abfällen dienen, ist die Abfallbewirtschaftung.
Abfallrecht
Unter Abfallrecht fallen alle Rechtsvorschriften, die Bereitstellung, Sammlung, Transport, Entsorgung, Lagerung, Behandlung und sonstigen Umgang mit Abfällen regeln. Es gilt als Teilgebiet des Umweltrechts und unterteilt sich grundlegend in EU-Recht und nationales Abfallrecht. Maßgebliches Gesetz in Deutschland ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG. Das KrWG wird durch zahlreiche Verordnungen (zum Beispiel Abfallverzeichnisverordnung – AVV, Nachweisverordnung – NachwV usw.) sowie Richtlinien ergänzt.
Abfallschlüssel
Auf Basis der Abfallverzeichnisordnung – AVV ist der Abfallschlüssel eine sechsstellige Zahl, welcher Abfälle genau klassifiziert. Drei zweistellige Zahlengruppen setzen die sechsstellige Zahl zusammen und haben folgende Bedeutung: 17 xx xx: Branchen- oder prozessbezogenes Kapitel des Abfalls (hier Bau- und Abbruchabfälle) 17 09 xx: branchentypischer Prozess, in dem der Abfall entstanden ist (hier sonstige Bau- und Abbruchabfälle) 17 09 04: numerische Aufzählung des Abfalls (hier gemischte Bau- und Abbruchabfälle, nicht gefährlich)
Abfallverzeichnisverordnung - AVV

Die Abfallverzeichnisverordnung - AVV gilt für die Bezeichnung von Abfall und die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit. Sie sorgt für eine Präzisierung/Festlegung von Abfällen in Katalogform. Zur Bezeichnung sind die Abfälle mit einem sechsstelligen Abfallschlüssel gekennzeichnet. Die Zuordnung zu den Abfallarten erfolgt unter den im Abfallverzeichnis vorgegebenen Kapiteln (zweistellige Kapitelüberschrift) und Gruppen (vierstellige Kapitelüberschrift). Innerhalb einer Gruppe ist die speziellere vor der allgemeineren Abfallart maßgebend. Gefährliche Abfälle sind in der AVV mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Abfallwirtschaftskonzept
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) müssen gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – KrWG Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle erstellen. Die Anforderungen an die Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen richten sich nach Landesrecht.
AbfKlärV

Klärschlammverordnung - AbfKlärV

Klärschlämme (aus Abwasser durch Sedimentation abtrennbare wasserhaltige Stoffe) stammen aus Kläranlagen, in denen Abwässer insbesondere aus privaten Haushaltungen und vergleichbaren Einrichtungen gereinigt werden. Sie können wegen ihres relativ hohen Stickstoff- und Phosphorgehalts auf landwirtschaftlich genutzten Böden oder bei Maßnahmen des Landschaftsbaus als Dünger eingesetzt werden, sofern sie nur geringe Schadstoffbelastungen aufweisen. Die Anforderungen an die Verwertung von Klärschlamm wird durch die Klärschlammverordnung-AbfKlärV geregelt. Es soll der Eintrag von anorganischen und organischen Schadstoffen auf ein umwelttoxikologisch unbedenkliches Maß beschränkt werden. Dies geschieht durch das Festlegen von Einsatzgrenzen und Grenzwerten, bei deren Überschreitung Klärschlämme nicht mehr landbaulich verwendet werden dürfen.

AbfKlärV

Abrollcontainer
Ein Abrollcontainer ist ein nach oben hin offener oder gedeckelter Container auf Rollen mit genormtem Unterrahmen. Die Rückseite dieser Containerart ist in der Regel mit Flügeltüren ausgestattet, die einen ebenerdigen Einstieg ermöglichen. An der Vorderseite befindet sich ein Haken, über den der Abrollcontainer von einem Fahrzeug aufgenommen werden kann. Abrollcontainer gibt es in verschiedenen Ausführungen und Größen von …bis …m3 Fassungsvermögen.
Absetzcontainer
Ein Absetzcontainer (auch Absetzmulde oder Absetzbehälter genannt), ist ein genormter und geprüfter Behälter für die Sammlung und den Transport von Abfällen. Absetzcontainer gibt es in verschiedenen Ausführungen (symmetrisch, asymmetrisch, mit oder ohne Deckel) und Größen (2 - 10 m³). Bei der Aufstellung von Absetzcontainern im öffentlichen Bereich ist eine Sondergenehmigung (Stellgenehmigung/Sondernutzungserlaubnis) der Gemeinde/Stadt/Kommune notwendig, diese entfällt bei Stellung auf einer privaten Fläche.
Aktenvernichtung
Vertrauliche Daten – ob auf Papieren, in Ordnern oder auf Datenträgern – sind grundsätzlich zu schützen. Jedes Unternehmen, jede Versicherung und jede Behörde muss bei der Entsorgung sensibler Daten die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes – BDSG beachten, welches unter anderem explizite Vorgaben zur gesetzeskonformen Entsorgung alter Unterlagen und Datenträger enthält.
Altholz
Als Altholz wird Gebrauchtholz und Industrieholz bezeichnet, welches seinen ursprünglichen Zweck verloren hat und zur Altholzentsorgung oder als Sekundärrohstoff (zum Beispiel als Spanplatte) bereitsteht. Altholz fällt bei Baumaßnahmen oft in großen Mengen an. Die Verwertung und Beseitigung von Altholz wird in der Altholzverordnung – AltholzV geregelt.
Altholzverordnung – AltholzV
Die gesetzeskonforme Entsorgung von Altholz wird in Deutschland durch die Altholzverordnung - AltholzV geregelt. Je nach Einsatzbereich, kann Altholz unterschiedlich stark mit schädlichen Stoffen belastet sein. Aus diesem Grund ist eine sortenreine Erfassung wichtig. Holz wird über die Altholzverordnung in vier Altholzkategorien eingeteilt: • A1 – naturbelassenes (unbehandeltes) Holz, das lediglich mechanisch bearbeitet wurde • A2 – verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel • A3 – Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel • A4 – mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A1 bis A3 zugeordnet werden kann, ausgenommen ist PCB-Altholz
Altöl
Unter Altöl versteht man nicht mehr gebrauchsfähiges Öl aus unterschiedlichen technischen Anwendungsbereichen. Unterschieden wird zwischen verschiedenen Sammelkategorien (1 – 4) und verschiedenen Ölsorten wie zum Beispiel nicht chlorierte, chlorierte, synthetische, halogenhaltige, biologisch abbaubare Öle. Sobald das Öl seine Funktion wie zum Beispiel Schmierung oder Kühlung verloren hat, wird es als Altöl eingestuft und muss als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Rechtliche Vorgaben zur Altölentsorgung sind in der Altölverordnung - AltölV geregelt.
Altölverordnung – AltölV
Die Verwertung und Beseitigung von Altöl ist in der Altölverordnung geregelt. In dieser wird das Altöl in vier Sammelkategorien eingestuft. • Sammelkategorie 1: nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle • Sammelkategorie 2: halogenfreie Hydrauliköle • Sammelkategorie 3: halogenierte bzw. chlorierte Öle • Sammelkategorie 4: biologisch abbaubare Öle, Öle aus Öl/Wassergemischen, Heizöle und Dieselkraftstoffe Somit findet eine Vereinfachung des Transports, der Sammlung und der Aufarbeitung von Altölen statt. Ebenso wird durch die Altölverordnung das Abfallrecht erweitert, insbesondere die Abfallverwertungsmaßnahmen durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen müssen unter bestimmten Voraussetzungen vor Aufnahme ihrer betrieblichen Tätigkeit eine Anzeige bzw. Erlaubnis von ihrer zuständigen Behörde zum Transport, Handeln oder Makeln von Abfällen einholen. Die AbfAEV regelt die Rahmenbedingungen für das Anzeige- und Erlaubnisverfahren sowohl für gewerbliche Unternehmen (zum Beispiel Entsorgungsfachbetriebe) als auch für Wirtschaftsunternehmen (Handwerker, Kurierdienste, Speditionen usw.).
AVV - Abfallverzeichnisverordnung

Die Abfallverzeichnisverordnung - AVV gilt für die Bezeichnung von Abfall und die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit. Sie sorgt für eine Präzisierung/Festlegung von Abfällen in Katalogform. Zur Bezeichnung sind die Abfälle mit einem sechsstelligen Abfallschlüssel gekennzeichnet. Die Zuordnung zu den Abfallarten erfolgt unter den im Abfallverzeichnis vorgegebenen Kapiteln (zweistellige Kapitelüberschrift) und Gruppen (vierstellige Kapitelüberschrift). Innerhalb einer Gruppe ist die speziellere vor der allgemeineren Abfallart maßgebend. Gefährliche Abfälle sind in der AVV mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) trat am 1. August 2017 in Kraft. Die Verordnung löst die bisher geltenden Länderverordnungen ab und regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit, die technischen Anforderungen, die Anlagen erfüllen müssen, die mit diesen Stoffen und Gemischen umgehen, sowie die Pflichten der Betreiber dieser Anlagen.

AwSV

B
Batterie
Eine Batterie ist ein nicht wieder aufladbarer, elektrochemischer Energiespeicher und ein Wandler, der auf elektrochemischer Umwandlung basiert. Er wird als Primärzelle bezeichnet, im Gegensatz zu den wieder aufladbaren Akkus, die als Sekundärzelle bezeichnet werden. Bei der Entladung wird gespeicherte chemische Energie durch die elektrochemische Redoxreaktion in elektrische Energie gewandelt. Die umgewandelte Energie kann von einem vom Stromnetz unabhängigen elektrischen Verbraucher genutzt werden. Die gesetzeskonforme Entsorgung von Batterien regelt unter anderem das Batteriegesetz.
Batteriegesetz – BattG
Das Batteriegesetz setzt die europäische Altbatterierichtlinie in deutsches Recht um und beinhaltet unter anderem verbindliche Ziele für Rücknahmemengen handelsüblicher Altbatterien. Ein Melderegister (beim Umweltbundesamt) für die Hersteller von Batterien und Akkus soll dafür sorgen, dass diese ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte wahrnehmen (Produktverantwortung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG). Das Batteriegesetz gilt für alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Es gilt auch für Batterien, die in Produkte eingebaut oder Produkten beigefügt sind.
Begleitschein
Der Begleitschein ist das Grundinstrument der Nachweisführung über eine durchgeführte Entsorgung (Verbleibskontrolle) von gefährlichen Abfällen mittels Entsorgungsnachweis – EN. Er erfüllt eine „Quittungsfunktion“. Erzeuger, Beförderer und Entsorger füllen den jeweils betreffenden Teil des Begleitscheines (elektronisch) aus. Anhand des Begleitscheins ist nachzuweisen wann, welcher Abfall an wen übergeben wurde. Der Nachweis über die durchgeführte Entsorgung gefährlicher Abfälle muss seit April 2010 mit Hilfe der elektronischen Begleitscheine (Online-Begleitscheine) durchgeführt werden. Die zur Führung der Nachweise verpflichteten Abfallerzeuger, Abfallbeförderer und Abfallentsorger sowie die zuständigen Behörden übermitteln untereinander die zur Nachweisführung erforderlichen Angaben unter Verwendung standardisierter Schnittstellen. Siehe auch elektronisches Abfallnachweisverfahren – eANV
Behälterprüfung nach § 14 BetrSichV (ehemals DGUV 114-010, BGR 186)

Unternehmen, die Absetz-und Abrollbehälter (Container) einsetzen, haben die Pflicht, diese regelmäßig, mindestens einmal jährlich auf ihre einwandfreie Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu überprüfen. Die Prüfung muss in entsprechenden Prüfprotokollen dokumentiert werden. An geprüften Behältern findet man in der Regel eine Prüfplakette mit dem Datum der nächsten Prüfung.

Bereitstellung
Abfälle müssen in geeigneten Behältern gelagert, gesammelt und bereitgestellt werden. Bei gefährlichen Abfällen muss insbesondere darauf geachtet werden, dass Boden und Grund- und Oberflächengewässer nicht durch diese kontaminiert werden. Die Behälter müssen verschlossen und unbeschädigt an den Beförderer übergeben werden.
Beseitigung
(Siehe "Abfall zur Beseitigung")
Beseitigungsanlage
Abfälle, die nicht verwertet oder recycelt werden können, zum Beispiel auf Grund ihrer Gefährlichkeit für Umwelt und/oder Menschen müssen beseitigt werden. Bei der Beseitigung von Abfällen kommen unterschiedliche Behandlungsverfahren zur Anwendung, je nach Beschaffenheit und Gefährdungspotenzial des Abfalls. Zu den Beseitigungsanlagen gehören unter anderem Deponien zur dauerhaften Ablagerung von Abfällen über Tage (oberirdische Deponien) oder unter Tage (Untertagedeponien).
Betriebebeauftragter für Abfall

Der Abfallbeauftragte gehört zu einer Reihe von „Betriebsbeauftragten“, die der Gesetzgeber für unterschiedliche Unternehmen vorschreibt.

Der Abfallbeauftragte berät Unternehmen und Betriebsangehörige in allen Angelegenheiten der gesetzeskonformen Bewirtschaftung von Abfällen. Er überwacht unter anderem Entsorgungswege, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und erstellt einen schriftlichen Jahresbericht über getroffene und geplante Maßnahmen. Der Abfallbeauftragte ist somit ein Instrument der Eigenüberwachung. Der Kreis der zur Bestellung von Abfallbeauftragten Verpflichteten Unternehmen wird durch § 59 Kreislaufwirtschaftsgesetz-KrWG geregelt und durch die Abfallbeauftragtenverordnung-AbfBeauftrV präzisiert. Die Verordnung enthält weiterhin Vorgaben an die Fachkunde und Zuverlässigkeit von Abfallbeauftragten.

Seminar Abfallbeauftragter

BImSch-Beauftragter

Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen (nach BImSchG) haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlagen wegen der von den Anlagen ausgehenden Emissionen, technischen Probleme der Emissionsbegrenzung oder Eignung der Erzeugnisse, bei bestimmungsgemäßer Verwendung schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen hervorzurufen, erforderlich ist (siehe auch § 53 BImSchG). Der Immissionsschutzbeauftragte berät den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Immissionsschutz bedeutsam sind und erstellt einen schriftlichen Jahresbericht über getroffene und geplante Maßnahmen. Die Anforderungen an Fachkunde und Zuverlässigkeit von Immissionsschutzbeauftragte werden durch die 5.BImSchV geregelt.

Seminar Immissionsschutz- und Störfallbeauftragter

Bringsystem
Unter Bringsystem versteht man die Entsorgung von Abfällen in entsprechende Behälter, die an zentralen Plätzen (zum Beispiel Recyclinghof) aufgestellt sind. Abfallerzeuger/-besitzer bringen ihre Abfälle zum Beispiel direkt zum Recyclinghof und entsorgen diese dann vor Ort.
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall - LAGA

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall verfolgt das Ziel der Sicherstellung eines ländereinheitlichen Vollzugs des Abfallrechts. Es findet ein Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen Bund und Ländern statt. Zur Lösung abfallwirtschaftlicher Aufgabenstellungen werden LAGA-Merkblätter, Informationsschriften und Richtlinien erarbeitet und veröffentlicht.

Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG ist die Kurzbezeichnung für das deutsche Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Es ist auf dem Gebiet des Umweltrechts das bedeutendste praxisrelevante Regelwerk. Mit Hilfe des Bundesimmissionsschutzgesetzes als Genehmigungsrecht für Industrie- und Gewerbeanlagen sollen schädliche Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft (zum Beispiel Genehmigung von Entsorgungsanlagen) vermieden und vermindert werden. Dabei ist das Ziel, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt zu erreichen.
C
Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV

Die Chemikalien-Verbotsverordnung gilt für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten. Sie ist ein untergesetzliches Regelwerk des Chemikaliengesetzes - ChemG. Sie regelt zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten sowie Anforderungen, die in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische einzuhalten sind. Beschränkungen und Verbote, die überwiegend dem Arbeitsschutz dienen, werden in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) präzisiert.

Chemikaliengesetz - ChemG

Das Chemikaliengesetz - ChemG ist ein Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen im Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Es gehört grundlegend zum Chemikalienrecht und im erweiterten Sinne zum Umwelt- und Arbeitsschutzrecht. Zweck des ChemG ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen. Die Gefahrstoffverordnung – GefStoffV ist als untergesetzliches Regelwerk des ChemG ein wichtiges Instrument des Arbeitsschutzes.

CLP - Verordnung Classification, Labelling, Packaging (Klassifizierung, Kennzeichnung, Verpackung)

Die CLP-Verordnung ist eine EU-Chemikalienverordnung, die seit 2009 gilt. CLP steht für Classification, Labelling and Packaging, (Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung) von Stoffen und Gemischen. Die CLP-Verordnung setzt das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der UNO um. Grundsätzlich kennt die CLP-Verordnung zwei Arten der Einstufung von Stoffen und Gemischen, die Selbsteinstufung und die harmonisierte Einstufung (Legaleinstufung). Während es sich bei der Selbsteinstufung um die eigenverantwortliche Einstufung eines Stoffes bzw. Gemisches durch den Hersteller oder Importeur handelt, ist die Legaleinstufung eine amtlich vorgegebene Einstufung, die innerhalb der Europäischen Union verbindlich anzuwenden ist.

CMR – Stoffe cancerogen mutagen reprotoxic

CMR steht als Abkürzung für cancerogen (kanzerogen), mutagen und reproduktionstoxisch; gelegentlich findet man auch die Bezeichnung KMR-Stoffe. An die Tätigkeiten mit CMR-Stoffen werden aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht auf Grund des Gefährdungspotentials besondere Anforderungen gestellt. Die Kennzeichnung der CMR-Stoffe erfolgt mittels Gefahrensymbolen nach dem GHS-System.

CPB-Anlage

In Chemisch-Physikalischen-Behandlungsanlagen werden gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und unter Einhaltung weiterer umweltrechtlicher Vorgaben Abfälle mittels chemischer und/oder physikalischer Verfahren gesetzeskonform verwertet oder beseitigt. CPB-Anlagen leisten somit einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.

CSB – Chemischer Sauerstoffbedarf

Der Chemische Sauerstoffbedarf (CSB; englisch chemical oxygen demand, COD) ist als Summenparameter ein Maß für die Summe aller im Wasser vorhandenen, unter bestimmten Bedingungen oxidierbaren Stoffe. Er gibt die Menge an Sauerstoff (in mg/l) an, die zu ihrer Oxidation benötigt würde, wenn Sauerstoff das Oxidationsmittel wäre. Der CSB wird dazu verwendet, die Stoffströme der organischen Kohlenstoffverbindungen auf Kläranlagen zu beschreiben. Dies ermöglicht unter anderem die Bemessung von Kläranlagen bei Sonderabwässern, deren Zusammensetzung nicht den Standardwerten von kommunalem Abwasser entspricht (z. B. erhöhter Anteil biotisch nicht abbaubarer organischer Stoffe) Desweiteren dient die CSB-Bilanz zur Bemessung der Qualität von Trinkwasser.

D
Datenschutz

Datenschutz umfasst alle organisatorischen und technischen Maßnahmen gegen Missbrauch, Verlust, Veränderung oder Diebstahl von Daten innerhalb einer oder durch eine Organisation. Die technischen Maßnahmen gegen das Löschen und Verfälschen von Daten werden unter dem Begriff IT-Sicherheit zusammengefasst. Auf Bundesebene regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) den Datenschutz für Bundesbehörden sowie Wirtschaftsunternehmen, Institutionen, Vereine und Privatpersonen. Seit 25. Mai 2018 gelten in Deutschland und EU-weit die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese regelt unter anderem die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Dadurch soll der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU sichergestellt sowie der freie Datenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarktes gewährleistet werden.

Deponie

Deponien „sind Beseitigungsanlagen zur Ablagerung von Abfällen oberhalb der Erdoberfläche (oberirdische Deponien) oder unterhalb der Erdoberfläche (Untertagedeponien)“. Je nach Abfall, der abgelagert werden darf, werden Deponien in unterschiedliche Deponieklassen (DK) unterteilt. Die Spanne reicht von Deponien der DK 0 - oberirdische Deponien für Inertabfälle wie nicht verwertbare mineralische Bauabfälle – bis zu Deponien der DK IV, in denen Sonderabfälle Untertage abgelagert werden.

Die Anforderungen an die technische Ausstattung steigen mit zunehmen der Deponieklasse; so ist das Oberflächenabdichtungssystem einer Deponie der DK III deutlich komplexer als das einer Deponie der DK 0.

DepV - Deponieverordnung

Die Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordung - DepV) ist das maßgebliche Regelwerk für die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge von Deponien. Sie regelt als untergesetzliches Regelwerk des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) die Anforderungen an die Ablagerung von Abfällen zur Beseitigung auf Deponien und des Einsatzes von Abfällen als Deponieersatzbaustoff.

DepV

DGUV

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Er entstand am 1. Juni 2007 durch Zusammenlegung des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und des Bundesverbands der Unfallkassen (BUK). Ein umfassendes Regelwerk (Regeln, Informationen und Grundsätze) zur Unterstützung der Unternehmer und Versicherten bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten im Bereich Sicherheit, Gesundheits- und Arbeitsschutz wird von den Fachbereichen der DGUV entwickelt und fortgeschrieben.

Die derzeit gültigen Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der DGUV finden Sie in der  DGUV Datenbank Publikationen.

Druckereiabfälle
Druckereiabfälle sind vorwiegend hochwertige Papierabfälle wie Multidruck, Endlospapier, sortenreines und gemischtes Altpapier wie Zeitschriften, Werbeträger oder Prospekte. Daneben fallen in Druckereien auch übliche Gewerbeabfälle an, die gesetzeskonform entsorgt werden müssen.
E
Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Elektroaltgeräte - EAG

Elektroaltgeräte enthalten nicht nur wertvolle Metalle und andere Stoffe, die wiederverwendet werden können, sondern oft auch Schadstoffe, die bei nicht fachgerechter Entsorgung Gesundheit und Umwelt gefährden. Durch die Sammlung in getrennten Sammelgruppen werden Ressourcen und Umwelt geschont.

Elektronisches Abfallnachweisverfahren – eANV
Das elektronische Abfallnachweisverfahren – eANV ist gemäß Nachweisverordnung seit April 2010 das zwingend vorgeschriebene Verfahren zur Abfallnachweisführung für nachweispflichtige, das heißt in der Regel gefährliche Abfälle. Zum elektronischen Nachweisverfahren zählen sämtliche Dokumente zur Vorab- und Verbleibskontrolle, zum Beispiel der elektronische Entsorgungsnachweis und der elektronische Begleitschein sowie die elektronische Registerführung. Relevante Formulare für das Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren werden am Computer ausgefüllt und mittels persönlicher Signaturkarte und Kartenlesegerät elektronisch signiert. Über die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) wird ein bundesweit einheitlicher Datenverkehr zwischen den Behörden und den an der Entsorgung Beteiligten (Erzeuger, Beförderer und Entsorger) sichergestellt. (Siehe auch "Verbleibskontrolle", "Vorabkontrolle")
Elektroschrott/Elektronikschrott
Unter Elektronikschrott oder Elektroschrott versteht man Elektro- und Elektronikaltgeräte oder deren Bauteile, die nicht mehr verwendet werden oder defekt sind. Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes – ElektroG werden Altgeräte für ein hochwertiges Recycling in verschiedene Gerätekategorien eingeteilt.
EMAS

EMAS ist die Kurzbezeichnung für Eco- Management and Audit Scheme, auch bekannt als EU-Öko-Audit oder Öko-Audit. EMAS wurde von der Europäischen Union entwickelt und ist ein Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung für Organisationen/Unternehmen, die ihre Umweltleistungen verbessern wollen.

Emission
Emission bedeutet allgemein Aussendung von Störfaktoren in die Umwelt. Emission als Austrag besteht aus giftigen, gesundheitsschädlichen oder umweltgefährdenden chemischen Stoffen, etwa aus Schadstoffen aller Art, Reizstoffen, Allergenen, aber auch als Schallemission (Lärm), Licht, ionisierende Strahlung oder Erschütterungen. Typische Beispiele sind gas- und/oder feinstaubförmige Schadstoffemissionen aus Autos oder Schornsteinen, flüssige Emissionen aus Altlasten, staubförmige Emissionen von Halden, Straßenlärm, Lichtverschmutzung. Zu den Emissionen gehören weiterhin Kohlenstoffdioxid (CO2), Stickoxide (NOx) und Schwefeloxide (SOx).
Energetische Verwertung

Bei der energetischen (thermischen) Verwertung werden hochkalorische Abfälle wie beispielsweise Altholz, Altöl, Altreifen, Lösemittel und andere von Betreibern von Kraftwerken, Vergasungsanlagen oder Zementwerken als Ersatzbrennstoff (EBS) verwendet. Voraussetzung für die energetische Verwertung ist unter anderem die sortenreine Erfassung des Abfalls sowie ein Feuerungswirkungsgrad der Verbrennungsanlage von mindestens 75 %.

Energiemanagement

Zum Energiemanagement gehört die Planung und der Betrieb von energietechnischen Erzeugungs- und Verbrauchseinheiten. Ziele sind sowohl die Ressourcenschonung als auch Klimaschutz und Kostensenkungen, bei Sicherstellung des Energiebedarfs der Nutzer. Der Teilbereich Energiecontrolling unterstützt das kosten- und materialeffiziente Energie- und Stoffstrommanagement.

Energiemanagement-Beauftragter - EMB

Der Energiemanagement-Beauftragte-EMB ist maßgeblich an der Einführung, der Aufrechterhaltung sowie der kontinuierlichen Verbesserung des Energie-Managementsystems gemäß DIN EN ISO 50001 beteiligt. Der EMB kennt alle energie- und umweltrelevanten Prozesse des Unternehmens und steuert/kontrolliert diese mit Hilfe von Energieleistungs-Kennzahlen (EnPI- Energy Performance Indicators). Bis zur geplanten Revision der DIN EN ISO 50001 im Jahr 2019 ist die Tätigkeit des Energiemanagementbeauftragten-EMB explizit von der aktuellen Norm gefordert. Mit der „neuen“ Norm und der Vereinheitlichung der High Level Structure-HLS werden dann höhere Anforderungen an die Rolle und Verantwortung des Top-Managements bezüglich des Energiemanagements gestellt. Damit die oberste Leitungsebene diese Verantwortlichkeit nicht auf eine Person abwälzt, stellt die Rolle des Beauftragten der Leitung dann keine ausdrückliche Normforderung mehr da. Die Aufgaben des EMB bleiben jedoch erhalten und müssen auch weiterhin erfüllt werden. So kann die oberste Leitung trotz der stärkeren Gewichtung ihrer Rolle Aufgaben an eine oder auch mehrere fachkundige Personen delegieren.

Seminar Energiemanagement-Beauftragter

Energiemanagementsystem - EnMS

Ein Energiemanagementsystem (EnMS) dient der systematischen Erfassung der Energieströme und als Basis zur Entscheidung für Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Ein funktionierendes EnMS versetzt ein Unternehmen in die Lage, die in der Energiepolitik eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten und seine energetische Leistung durch einen systematischen Ansatz kontinuierlich zu verbessern.
 

Entsorgung
(Abfall-) Entsorgung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – KrWG sind Verwertungs- und Beseitigungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung (zum Beispiel Bereitstellung, Abholung, Sammlung, Transport, Lagerung).
Entsorgungsanlage
Eine Entsorgungsanlage ist eine nach Umweltrecht (meist nach Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) genehmigte Anlage, in der angelieferte Abfälle gesetzeskonform verwertet oder beseitigt werden.
Entsorgungsfachbetrieb - Efb

Der Begriff Entsorgungsfachbetrieb ist ein geschütztes Qualitätsmerkmal eines Betriebes der Abfallwirtschaft. Nur besonders qualifizierte und auditierte Betriebe, die gewerbsmäßig Abfälle einsammeln, lagern, befördern, behandeln, verwerten oder beseitigen, dürfen sich Entsorgungsfachbetrieb nennen. Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb erfolgt mittels Überwachungsvertrag bei der Erfüllung von definierten Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV.

Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV
In der Entsorgungsfachbetriebeverordnung werden explizite Anforderungen an die Organisation, Tätigkeiten und Ausstattung von Entsorgungsfachbetrieben definiert. Weiterhin sind Aussagen zu Zuverlässigkeit und Fachkunde für Betriebsinhaber, Leitungspersonal und sonstiges im Efb tätiges Personal enthalten sowie Vorgaben an die Zertifizierung und die Überwachung des Entsorgungsfachbetriebes.
Entsorgungsnachweis - EN

Fällt in einem Unternehmen pro Jahr mehr als 20 Tonnen eines gefährlichen Abfalls an, muss der Erzeuger (das Unternehmen) eine Genehmigung für die Entsorgung dieses Abfalls bei seiner zuständigen Überwachungsbehörde beantragen. Die Nachweisverordnung nennt diese Vorabkontrolle Entsorgungsnachweis. Mit der Führung des Entsorgungsnachweises wird unter Beteiligung des Abfallerzeugers und des Abfallentsorgers sowie den zuständigen Behörden die Umweltverträglichkeit eines vorgesehenen Entsorgungsweges vor Beginn der Entsorgung geprüft und bestätigt (Vorabkontrolle). Der Entsorgungsnachweis gilt maximal fünf Jahre. Der Entsorgungsnachweis ist nicht übertragbar.

Ersatzbrennstoffe (EBS)/Sekundärbrennstoffe
Ersatzbrennstoffe (EBS) bzw. Sekundärbrennstoffe sind Brennstoffe, die aus Abfällen gewonnen werden. Mit zunehmender ökonomisch-ökologischer Bedeutung der Nachhaltigkeit wächst ihr Anteil an der Rohstoffwirtschaft kontinuierlich. Dabei kann es sich sowohl um feste, flüssige oder gasförmige Abfälle handeln, die in unterschiedlicher Fertigungstiefe für den jeweiligen Nutzungszweck aufbereitet werden. Die zur Herstellung von Ersatzbrennstoff verwendeten Abfälle können aus Haushalten, Industrie oder Gewerbe stammen. Die Aufbereitungsgüte ist von dem Einsatz des Ersatzbrennstoffes sowie von unterschiedlichen Qualitätsanforderungen des thermischen Verfahrens abhängig. Bis heute sind weder die Aufbereitung noch das Produkt Ersatzbrennstoff gesetzlich klar definiert.
Erzeuger
Erzeuger von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – KrWG ist jede natürliche oder juristische Person, durch deren Tätigkeit Abfälle anfallen (Ersterzeuger) oder die Vorbehandlungen, Mischungen oder sonstige Behandlungen vornimmt, die eine Veränderung der Beschaffenheit oder der Zusammensetzung dieser Abfälle bewirken (Zweiterzeuger).
F
Farben und Lacke
Farben und Lacke, welche nicht ausgehärtet sind, wie zum Beispiel Kunstharz oder Nitrolacke, enthalten bis zu 70 % organische Lösemittel welche als gesundheits- und umweltschädlich eingestuft sind. Aus diesem Grund gelten diese als gefährlicher Abfall und fallen unter den Bereich Sondermüll. Soweit die Farben und Lacke völlig ausgetrocknet sind und somit keine Lösemittel mehr enthalten, zählen diese zu den nicht gefährlichen Abfällen.
FCKW
FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) sind eine komplexe chemische Gruppe, die als Treibgase, Kältemittel oder Lösemittel verwendet werden/wurden. Bereits 1987 verpflichten sich 196 Länder die Produktion von FCKW bis 1999 zu halbieren. 1990 wurde diese Regelung nochmals verschärft und entschieden, die Produktion von FCKW binnen zehn Jahren komplett einzustellen. Das Ziel bei der Entsorgung von FCKW-haltigem Abfall ist der Schutz der Atmosphäre (Minderung des Ozonlochs). Daher gilt es, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um FCKW-Emissionen bei der Entsorgung von zum Beispiel Kühlgeräten mit FCKW-Inhalt zu verhindern. FCKW-haltige Abfälle sind grundsätzlich als gefährlicher Abfall einzustufen und zu entsorgen.
G
Gefahrgut
Gefahrgüter sind gefährliche Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände, welche auf Grund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften während des Transports eine Gefährdung für die Allgemeinheit oder die Umwelt darstellen. Sie werden entsprechend ihrer gefährlichen Eigenschaften in Klassen zusammengefasst. Innerhalb der Klassen erfolgt eine Differenzierung in eindeutig definierte Stoffe und Auffangkategorien. Bei einem Transport müssen diese als Gefahrgut entsprechend gekennzeichnet werden. Viele gefährliche Abfälle haben Eigenschaften, welche Sie beim Transport zum Gefahrgut machen.
Gefährlicher Abfall
Gefährlicher Abfall ist Abfall zur Verwertung oder Beseitigung der ein oder mehrere gefährliche Eigenschaften (zum Beispiel giftig, reizend oder leichtentzündlich) aufweist. „Sondermüll“, „Sonderabfall“ oder auch „Giftmüll“ sind umgangssprachliche Bezeichnungen und gehören zu den gefährlichen Abfällen. Für gefährliche Abfälle gelten strenge Anforderungen an den Gesundheits- und Umweltschutz und die Entsorgung.
Gewerbeabfall/Gewerbeabfall zur Verwertung
Gewerbeabfall ähnelt in Zusammensetzung und Eigenschaften in aller Regel dem herkömmlichen Hausmüll. Dieser ist – in seiner eigentlichen Definition und wenn er sich aus Nass- und Küchenabfällen, Fegegut und beispielsweise Zigarettenkippen zusammensetzt – andienungspflichtig. Das bedeutet, dass der anfallende Restmüll dem kommunalen Entsorger zur Beseitigung übergeben werden muss. Gewerbetreibenden wird jedoch gesetzlich das Recht eingeräumt den Restmüll auf ein Minimum zu reduzieren. Anfallende Wertstoffe wie Folien, Holz oder Kunststoffe können durch einen privaten Entsorgungsbetrieb entsorgt und damit als Gewerbeabfall zur Verwertung einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt und dadurch kostengünstig und umweltschonend entsorgt werden. Die Vorgaben zur Entsorgung gewerblicher Abfälle regelt die Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV.
Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen dergestalt, dass diese zukünftig nach Stoffströmen getrennt zu sammeln und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung (Stufe zwei der fünfstufigen Abfallhierarchie) und dem Recycling (Stufe drei der fünfstufigen Abfallhierarchie) zuzuführen sind. Nicht getrennt gehaltene Abfallgemische sind einer Vorbehandlung beziehungsweise Aufbereitung zuzuführen.

Die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) gilt seit 1. August 2017 Die überarbeitete Verordnung legt unter anderem umfangreiche Dokumentationspflichten für Abfallerzeuger und Entsorgungsanlagenbetreiber beim Bewirtschaften von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen fest.

GewAbfV

H
HBV-Anlage (Herstellen, Behandeln, Verwenden)

Der Begriff "HBV-Anlage" steht für Anlage zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe.

Dies sind beispielsweise:

  • Drehmaschinen etc. mit automatischer Werkstück-Kühlschmierung,
  • Hydraulikprüfstände,
  • Hydraulikaufzüge,
  • Kompressorenstände,
  • große Destillationskolonnen,
  • Versuchsanlagen im Technikums- oder Halbtechnikumsmaßstab,
  • Tauchbäder,
  • Teilereinigungsanlagen.

HBV-Anlagen müssen den Grundsatzanforderungen der VAwS genügen (Standsicherheit, Dichtheit, Kennzeichnung, Auffangraum und –volumen).

Quelle: https://www.arbeits-umweltschutz.tu-berlin.de/menue/umweltschutz/grundwasser_und_grundwasserschutz/hbv_anlagen/, Abruf am 29.07.19

Hexabromcyclododecan - HBCD

HBCD ist ein ringförmiges, bromiertes Kohlenwasserstoffmolekül, das als additives Flammschutzmittel (überwiegend in Polysterol und Polstermöbeln und Dämmstoffen) die Entzündung von Kunststoffen und die Ausbreitung von Flammen verzögert. Der Stoff ist bei normalen Temperaturen fest und nur sehr wenig wasserlöslich. Die Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen wird durch die POP-AbfallÜberwachungs-Verordnung – POP-Abfall-ÜberwV geregelt.

High Level Structure

siehe ISO

Holsystem
Unter Holsystem versteht man ein Sammelsystem für Abfälle beim Erzeuger in geeigneten Behältern. In regelmäßigen Abständen oder auf Anforderung werden die Abfälle vom Entsorgungsunternehmen abgeholt bzw. die Behälter vor Ort geleert.
I
IED - Industrial Emissions Directive - Industrieemissionsrichtlinie

Seit 2011 ist die Richtlinie über Industrieemissionen - Industrial Emissions Directive (IED) in Kraft getreten. Die IED hat unter anderem die IVU-Richtlinie (Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung) ersetzt. Ziel der IED ist die bessere Angleichung von Umweltschutzstandards in der EU in Bezug auf bestimmte industrielle Großanlagen wie Energiewirtschaft, mineralverarbeitende Industrie, chemische Industrie, Abfallbehandlung, Holz- und Papierindustrie, Schlachtanlagen, Nahrungsmittelindustrie, Intensivtierhaltung, Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln und andere. Die Richtlinie regelt die Genehmigung, den Betrieb und die Stilllegung von in der IED aufgeführten spezifischen Großanlagen und die damit zusammenhängenden Betreiberpflichten. In der 4.BImSchV „genehmigungspflichtige Anlagen“ sind IED-Anlagen in Spalte d des Anhangs 1 mit dem Buchstaben „E“ aufgeführt und gekennzeichnet.

Immissionen
Immissionen sind negative Einwirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, aber auch den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Hierzu gehören Luftverunreinigungen, Geruch, Licht, Staub, Erschütterungen usw.
Immissionsschutzbeauftragter

Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen (nach BImSchG) haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlagen wegen der von den Anlagen ausgehenden Emissionen, technischen Probleme der Emissionsbegrenzung oder Eignung der Erzeugnisse, bei bestimmungsgemäßer Verwendung schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen hervorzurufen, erforderlich ist (siehe auch § 53 BImSchG). Der Immissionsschutzbeauftragte berät den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Immissionsschutz bedeutsam sind und erstellt einen schriftlichen Jahresbericht über getroffene und geplante Maßnahmen. Die Anforderungen an Fachkunde und Zuverlässigkeit von Immissionsschutzbeauftragte werden durch die 5.BImSchV geregelt.

Seminar Immissionsschutz- und Störfallbeauftragter

IMS - Integriertes Managementsystem

Das Integrierte Managementsystem (IMS) fasst Methoden und Instrumente zur Einhaltung von Anforderungen aus verschiedenen Unternehmens- bzw. Organisationsbereichen (z. B. Qualitätsmanagement nach ISO 9001-, Umweltmanagement nach ISO 14001/EMAS und Energiemanagement nach ISO 50001 sowie Arbeitsschutz und andere) in einer einheitlichen Struktur zusammen, die der Corporate Governance (d. h. der Leitung und Überwachung von Organisationen) dienen. Durch Nutzung von Synergien und die Bündelung von Ressourcen ist ein schlankeres, effizienteres Management möglich. Die schrittweise Anpassung/Vereinheitlichung der High-Level-Structure (HLS) der einzelnen ISO Normen trägt zur Vereinfachung bei der Implementierung von Integrierten Managementsystemen bei, zum Beispiel bei Dokumentation, Schulungen und Audits.

Industrieabfälle
Industrieabfälle sind produktionsbedingte Abfälle, die in den Sektoren Handwerk, Handel, Industrie und Dienstleistungen anfallen. Häufig handelt es sich dabei um gefährliche Abfälle bei deren Entsorgung besondere gesetzliche Anforderungen zu beachten sind. Bauschutt, Abbruchabfälle, Erdaushub, Krankenhausabfälle und Verpackungsmaterialien aus Kunststoff machen einen großen Anteil des Industrieabfalls aus.
ISO

Die International Standardization Organization (ISO) verfolgt das Ziel, alle Managementsysteme von der Struktur her zu vereinheitlichen. Bezeichnung und Reihenfolge der Abschnitte werden in allen Managementsystemnormen sukzessive angepasst. Diese High Level Structure (HLS) ist wie folgt gegliedert: 1. Anwendungsbereich 2. Normative Verweisungen 3. Begriffe 4. Kontext der Organisation 5. Führung 6. Planung 7. Unterstützung 8. Betrieb 9. Bewertung der Leistung 10. Verbesserung

J
JGS Anlagen
Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS) JGS-Anlagen müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass in ihnen vorhandene wassergefährdende Stoffe nicht austreten können. Sie müssen dicht, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen und chemischen Einflüsse hinreichend beständig sein.
K
Klärschlammverordnung (AbfKlärV)

Klärschlämme (aus Abwasser durch Sedimentation abtrennbare wasserhaltige Stoffe) stammen aus Kläranlagen, in denen Abwässer insbesondere aus privaten Haushaltungen und vergleichbaren Einrichtungen gereinigt werden. Sie können wegen ihres relativ hohen Stickstoff- und Phosphorgehalts auf landwirtschaftlich genutzten Böden oder bei Maßnahmen des Landschaftsbaus als Dünger eingesetzt werden, sofern sie nur geringe Schadstoffbelastungen aufweisen. Die Anforderungen an die Verwertung von Klärschlamm wird durch die Klärschlammverordnung-AbfKlärV geregelt. Es soll der Eintrag von anorganischen und organischen Schadstoffen auf ein umweltoxikologisch unbedenkliches Maß beschränkt werden. Dies geschieht durch das Festlegen von Einsatzgrenzen und Grenzwerten, bei deren Überschreitung Klärschlämme nicht mehr landbaulich verwendet werden dürfen.

AbfKlärV

Kleinmengen
Bis zu zwei Tonnen aller gefährlichen Abfälle pro Jahr und Anfallstelle gelten als Kleinmenge. Die gewerblichen Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen haben untereinander und der zuständigen Behörde die ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen (Nachweispflicht). Für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtmenge von bis zu zwei Tonnen pro Jahr sind keine Entsorgungsnachweise erforderlich. Zum Nachweis der gesetzeskonformen Entsorgung müssen Übernahmescheine geführt werden.
Kontamination
auch Kontaminierung genannt, bezeichnet eine Verschmutzung, insbesondere unerwünschte Stoffanteile in Gemengen und Gemischen. Abfälle können zum Beispiel biologisch oder chemisch kontaminiert sein. Sie werden als gefährlicher Abfall eingestuft und sind unter Beachtung besonderer Vorschriften zu entsorgen.
Kreislaufwirtschaft/Kreislaufführung
Kreislaufwirtschaft oder Kreislaufführung bezeichnet die Mehrfachnutzung von Erzeugnissen oder deren Bestandteilen. Produkte und Erzeugnisse sollen über ihren Lebenszyklus hinaus wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Abfälle sollen als so genannte Sekundärrohstoffe genutzt werden und somit die Kreislaufwirtschaft fördern und natürliche Ressourcen schonen. Vorbild ist der Stoffkreislauf der Natur, welcher in der Gesamtbilanzierung ohne Abfälle und ohne Emissionen auskommt. Die Kreislaufwirtschaft/Kreislaufführung ist ein zentrales Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – KrWG.
Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG
Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, kurz Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG, ist das zentrale Gesetz des deutschen Abfallrechts. Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen sowie insbesondere das Recycling und die sonstige stoffliche Verwertung von Abfällen zu fördern. Kernelement des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie.
Kunststoffe

Als Kunststoffe (umgangssprachlich Plastik, Plast oder Plaste, selten Technopolymer) bezeichnet man Werkstoffe, die hauptsächlich aus Makromolekülen bestehen. Wichtige Merkmale von Kunststoffen sind ihre technischen Eigenschaften, wie Formbarkeit, Härte, Elastizität, Bruchfestigkeit, Temperatur-, Wärmeformbeständigkeit und chemische Beständigkeit, die durch die Wahl der Makromoleküle, Herstellungsverfahren und in der Regel durch Beimischung von Additiven in weiten Grenzen variieren. Kunststoffe werden bezüglich ihrer physikalischen Eigenschaften in drei großen Gruppen unterteilt: Thermoplaste, Duroplaste und Elastomere. Für die Herstellung von Verpackungen kommen überwiegend folgende Kunststoffsorten zum Einsatz: • Polyethylen (PE) • Polypropylen (PP) • Polystyrol (PS) • Polyethylenterephthalat (PET) • Polyvinylchlorid (PVC).

L
LAGA

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) verfolgt das Ziel der Sicherstellung eines ländereinheitlichen Vollzugs des Abfallrechts. Es findet ein Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen Bund und Ländern statt. Zur Lösung abfallwirtschaftlicher Aufgabenstellungen werden LAGA-Merkblätter, Informationsschriften und Richtlinien erarbeitet und veröffentlicht.

LCA - Life Cycle Assessment - Lebenszyklusanalyse

Eine Lebenszyklusanalyse (englisch Life Cycle Assessment bzw. LCA) ist eine systematische Betrachtung der Umweltwirkungen von Produkten während des gesamten Lebensweges (from cradle to grave - von der Wiege bis zur Bahre). Zur Lebenszyklusanalyse gehören sämtliche Umweltwirkungen während der Produktion, der Nutzungsphase und der Entsorgung des Produktes, sowie die damit verbundenen vor- und nachgeschalteten Prozesse (z. B. Herstellung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe). Die Lebenszyklusanalyse von Produkten wird unter anderem in der Umweltmanagementnorm DIN EN ISO 14001 gefordert.

Leichtverpackungen - LVP

Leichtverpackungen bestehen aus Kunststoffen, Verbundstoffen, Aluminium oder Weißblech und werden restentleert in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack (Wertstoffsack) gesammelt.
Hierzu gehören Folienbeutel, Aluschalen und Verbundstoffe wie Vakuumverpackungen, Verkaufsverpackungen und Verpackungen von Lebensmitteln wie Jogurtbecher, Konservendosen, Getränkekartons, aber auch (Zahnpasta-)Tuben, Shampoo-/Spülmittelflaschen, Farbeimer (Kunststoff oder Weißblech) und Spraydosen, sowie Styroporverpackungen von Elektrogeräten Holzschachteln und –kistchen.

M
MBA - mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage

Eine mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA), auch mechanisch-biologische Vorbehandlungsanlage, ist eine Abfallbehandlungsanlage für Siedlungsabfall und siedlungsabfallähnliche Gewerbeabfälle. In MBA werden zunächst die organischen Bestandteile des Abfalls mittels physikalischer Verfahren von anorganischen Abfällen getrennt. Danach wird dann im biologischen Teil einer MBA der organische Abfall weiter behandelt zum Beispiel vergärt oder in einem Rotteprozess abgebaut. Die nicht verwertbaren Reste werden einer Beseitigungsanlage, in der Regel einer Deponie zugeführt.Eine mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA), auch mechanisch-biologische Vorbehandlungsanlage, ist eine Abfallbehandlungsanlage für Siedlungsabfall und siedlungsabfallähnliche Gewerbeabfälle. In MBA werden zunächst die organischen Bestandteile des Abfalls mittels physikalischer Verfahren von anorganischen Abfällen getrennt. Danach wird dann im biologischen Teil einer MBA der organische Abfall weiter behandelt zum Beispiel vergärt oder in einem Rotteprozess abgebaut. Die nicht verwertbaren Reste werden einer Beseitigungsanlage, in der Regel einer Deponie zugeführt.

MBS - mechanisch-biologische Stabilisierungsanlage

Mechanisch-biologische Stabilisierungsanlagen (MBS) werden zur Aufbereitung von Siedlungsabfällen oder hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen vor deren Deponierung eingesetzt.

Seit 1. Juni 2005 ist die Ablagerung von unbehandelten Abfällen auf Deponien verboten. Ziel von MBS-Anlagen ist es, Abfälle mittels physikalischer und biologischer Verfahren so zu behandeln und zu stabilisieren, dass die darin enthaltenen organischen Stoffe keine oder nur noch geringe Beeinträchtigung der Allgemeinheit und der Natur hervorrufen. Weiterhin werden heizwertreiche Fraktion zur Gewinnung von Ersatzbrennstoffen – EBS abgetrennt. Dadurch wird einerseits das Volumen der zu deponierenden Abfälle vermindert und andererseits die biologische Aktivität des organischen Anteils im Hausmüll soweit gemindert, dass die Entstehung von klimaschädlichem Deponiegas weitgehend ausgeschlossen ist.

MPS - Anlagen zur mechanisch-physikalischen Stabilisierung

In MPS-Anlagen werden heizwertreiche Abfallbestandteile aus Siedlungsabfällen siedlungsabfallähnlichen Gewerbeabfällen mittels mechanischer und physikalischer Verfahren aussortiert und in einem meist mehrstufigen Behandlungsprozess zu Ersatzbrennstoffen- EBS aufbereitet.

MVA - Müllverbrennungsanlage

Müllverbrennungsanlagen-MVA; sind großtechnische Feuerungsanlagen in denen Abfall verbannt wird, in der Regel zum Zweck der Hygienisierung, Schadstoffminderung/-beseitigung sowie zur Volumenreduzierung. Die im Abfall enthaltene Energie wird unter anderem zur Erzeugung von elektrischem Strom und/oder Heizwärme (Dampf) genutzt. Aus diesem Grund werden MVAs auch Müllkraftwerk (MKW), Müllheizwerk (MHW) oder Müllheizkraftwerk (MHKW) genannt.

N
Nachweisführung
Die Vorgaben der Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen regelt in Deutschland die Nachweisverordnung – NachwV. Mit der Führung des Entsorgungsnachweises wird unter Beteiligung des Abfallerzeugers, des Abfallentsorgers und der zuständigen Behörde die Umweltverträglichkeit eines vorgesehenen Entsorgungsweges vor Beginn der Entsorgung geprüft und bestätigt (Vorabkontrolle). Der Entsorgungsnachweis gilt für maximal fünf Jahre. Innerhalb dieses Fünf-Jahres-Zeitraumes wird mittels der Begleit- und Übernahmescheine, in einer Art Quittierungsverfahren, die Einhaltung des vorab geprüften Entsorgungsweges für jeden einzelnen Abfalltransport unter Einbeziehung des Transporteurs belegt (Verbleibskontrolle).
Nachweisverordnung – NachwV
Die Nachweisverordnung bildet das Herzstück der abfallrechtlichen Überwachung bei der Entsorgung von Abfällen in Deutschland. Sie regelt die formalisierte Überwachung der Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle mittels der Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Übernahmescheine und Register.
Nicht gefährlicher Abfall
Nicht gefährlicher Abfall ist Abfall der keine gefährlichen Bestandteile besitzt und sich in der Regel sehr gut verwerten lässt. Nicht gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnisverordnung – AVV mit einer sechsstelligen Abfallschlüsselnummer ohne Sternchen versehen. Zu den nicht gefährlichen Abfällen gehören zum Beispiel Pappe, Papier, Verpackungen aus dem Lebensmittelbereich, Metalle und Kunststoffe ohne gefährliche Anhaftungen oder Inhaltsstoffe. Die Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen ist für Abfallerzeuger gemäß den Vorgaben der Nachweisverordnung – NachwV nachweisfrei, Abfallentsorger haben auch für diese Abfallart Nachweispflichten.
O
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE)
Öffentlich-rechtliche-Entsorgungsträger sind Stadt- und Landkreise bzw. Gemeinden. Abfälle aus privaten Haushaltungen sind grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Zum Schutz des Allgemeinwohls wird somit eine geordnete Verwertung/Beseitigung sichergestellt.
Ökologie
(griechisch: »oikos« = Haus und »logos« = Lehre) ist die Lehre von den Wechselbeziehungen zwischen belebter und unbelebter Umwelt, also zwischen der Gesamtheit der Mikroorganismen, Pflanzen, Tieren und Menschen und den unbelebten Bestandteilen wie Klima, Boden, Wasser und Luft. Die einzelnen Elemente der Ökologie heißen Ökofaktoren. Belebte und unbelebte Gemeinschaften bilden zusammen das so genannte Ökosystem. Umgangssprachlich wird der Begriff »ökologisch« oder »öko« häufig verwendet, ohne diese weitreichenden wissenschaftlichen Zusammenhänge zu meinen. Ökologisch bedeutet dann soviel wie »umweltschonend« oder »umweltfreundlich«. Für die Bewirtschaftung von Abfällen bedeutet ökologisches Handeln Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung.
P
Papier, Pappe, Kartonagen - PPK

Altpapier (PPK) aus Privathaushalten sowie aus Gewerbe- und Industrieunternehmen ist durch die stoffliche Verwertung der am häufigsten eingesetzte Rohstoff für die Papierherstellung. PPK werden in verschiedene Qualitäten getrennt, zu Ballen gepresst und der Industrie zur Herstellung von neuem Papier zugeführt.
Zur Papiersammlung gehören unter anderem Kartons und Schachteln (z. B. aus Verkaufsverpackungen) Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Kataloge, Broschüren, Papiertüten, Packpapier, Schreib- und Computerpapier und Bücher ohne papierfremde Bestandteile.

PDCA im Energiemanagement

Im Kontext von Energiemanagement kann der PDCA-Ansatz wie folgt beschrieben werden (gemäß DIN EN ISO 50001):

Plan (Planung):

Durchführung einer energetischen Bewertung und Festlegung der energetischen Ausgangsbasis, der Energieleistungskennzahlen (en: energy performance indicators, (EnPIs), der strategischen und operativen Energieziele und der Aktionspläne die erforderlich sind zur Erzielung der Ergebnisse zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung in Übereinstimmung mit den Regeln der Organisation;

Do (Einführung/Umsetzung):

Einführung der Aktionspläne des Energiemanagements;   

Check (Überprüfung):

Überwachung und Messung der Prozesse und wesentlichen Merkmale der Tätigkeiten, die die energiebezogene Leistung bestimmen, mit Blick auf Energiepolitik und strategische Ziele sowie Dokumentation der Ergebnisse;

Act (Verbesserung):

Ergreifung von Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der energiebezogenen Leistung und des EnMS.

Plastik

Als Kunststoffe (umgangssprachlich Plastik, Plast oder Plaste, selten Technopolymer) bezeichnet man Werkstoffe, die hauptsächlich aus Makromolekülen bestehen. Wichtige Merkmale von Kunststoffen sind ihre technischen Eigenschaften, wie Formbarkeit, Härte, Elastizität, Bruchfestigkeit, Temperatur-, Wärmeformbeständigkeit und chemische Beständigkeit, die durch die Wahl der Makromoleküle, Herstellungsverfahren und in der Regel durch Beimischung von Additiven in weiten Grenzen variieren. Kunststoffe werden bezüglich ihrer physikalischen Eigenschaften in drei großen Gruppen unterteilt: Thermoplaste, Duroplaste und Elastomere. Für die Herstellung von Verpackungen kommen überwiegend folgende Kunststoffsorten zum Einsatz: • Polyethylen (PE) • Polypropylen (PP) • Polystyrol (PS) • Polyethylenterephthalat (PET) • Polyvinylchlorid (PVC).

POP

POP- persistant organic polutants (deutsch peristente organische Schadstoffe)

siehe auch POP-Abfall-ÜberwV

POP-AbfallÜberwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV)

Die POP-Abfall-ÜberwV gilt für Erzeuger und Besitzer, Sammler, Beförderer, Händler, Makler und Entsorger POP-haltiger Abfälle. Mit der neuen Verordnung (2017) werden die abfallrechtlichen Pflichten für eine Auswahl an nicht gefährlichen Abfällen, die unter die EU-POP-VO fallen sowie für Abfälle, die bei der Behandlung dieser Abfälle entstehen, festgelegt. Die Verordnung regelt die abfallrechtliche Überwachung für die dort näher bestimmten POP-haltigen Abfälle. Diese besteht aus einer Nachweis- und Registerführung, deren Vorgaben sich am Verfahren für gefährliche Abfälle nach den §§ 49 und 50 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Nachweisverordnung orientieren.

POP-Abfall-ÜberwV

Pressbehälter
Presscontainer sind Behälter, in denen Material, das entsorgt werden soll, zusammengepresst wird. Überall dort, wo große Abfallmengen anfallen, sind grundsätzlich Presscontainer einsetzbar. Somit können Lagerflächen bzw. Transportkapazitäten, die für Abfälle benötigt werden erheblich reduziert werden. (Siehe auch "Müllpresse")
Problemabfälle
Zu den so genannten Problemabfällen gehören zum Beispiel Batterien, Chemikalien oder Elektroschrott. Diese stellen auf Grund Ihrer teils problematischen Inhaltsstoffe eine Gefährdung für die Allgemeinheit, die Umwelt oder den Menschen dar.
Problemabfallverordnung Berlin - ProbAbfV

Die Verordnung über die Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen, Handel, Handwerk und Gewerbe-ProbAbfV Berlin regelt die gesetzeskonforme Entsorgung von „Problemabfällen (Schadstoff-Kleinmengen) im Bundesland Berlin. Unter Schadstoff-Kleinmengen werden Abfälle mit besonderem Schadstoffgehalt verstanden, die bei Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistung mit einem Aufkommen von unter 500 Kilogramm je Erzeuger und Jahr anfallen und deren ordnungsgemäße Entsorgung eine besondere Behandlung erfordert.

ProbAbfV

Produktverantwortung

Wer Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- oder verarbeitet oder vertreibt, trägt zur Erfüllung der Ziele der Kreislaufwirtschaft die Produktverantwortung bei. Erzeugnisse sind möglichst so zu gestalten, dass bei ihrer Herstellung und ihrem Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert wird und sichergestellt ist, dass die nach ihrem Gebrauch entstandenen Abfälle umweltverträglich verwertet oder beseitigt werden. Die gesetzliche Grundlage für die Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft legt das Kreislaufwirtschaftsgesetz-KrWG (§§ 23-27). Dazu zählen Vorgaben für die Entwicklung langlebiger Produkte, den Einsatz von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung sowie die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung nach Gebrauch. Das Verbot von Stoffen, Kennzeichnungspflichten sowie Rücknahmepflichten für Hersteller sowie den Handel unterstützen diese Ziele. Die Anforderungen an die abfallwirtschaftliche Produktverantwortung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten zur Verwertung/Beseitigung z.B. für Verpackungen, Fahrzeuge, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte und Mineralöle werden in entsprechenden Gesetzen/Verordnungen konkretisiert:

  • Verpackungsgesetz,
  • Altfahrzeugverordnung,
  • Batteriegesetz,
  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz,
  • Altölverordnung
Q
QM - Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement (QM) bezeichnet alle organisatorischen Maßnahmen, die der Verbesserung der Prozessqualität, der Leistungen und damit den Produkten jeglicher Art dienen. Der Begriff Leistungen umfasst im QM die Dienstleistungen, geht aber über den üblichen Begriff hinaus und betrifft vor allem die innerorganisatorischen Leistungen. Qualitätsmanagement ist eine Kernaufgabe des Managements.

R
REACH

REACH ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registration, Evaluation, Authorisation, Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)

Sie ist seit 2007 in Kraft und soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen. REACH beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen: Sie müssen sicherstellen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden. Kern ist Erstellung von Sicherheitsdatenblätter (SDB, MSDS) durch Hersteller/Inverkehrbringer von gefährlichen Stoffen

Als Grundsatz von REACH gilt: „no data – no market“ „keine Daten – kein Markt“. Die REACH-Verordnung gilt als eine der strengsten Chemikalienverordnungen der Welt.

Recycling
Recycling ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind. Ausschlaggebend für eine hohe (Verwertungs-)Recyclingquote ist unter anderem die sortenreine Erfassung von Abfällen.
S
Sammelentsorgungsnachweis - SN

Unter bestimmten Bedingungen kann das Nachweisverfahren gemäß der Nachweisverordnung – NachwV vom Einsammler durch einen Sammelentsorgungsnachweis geführt werden. Somit werden Abfälle mehrerer Abfallerzeuger von einem Einsammler übernommen und einer Entsorgung zugeführt. Ein Sammelentsorgungsnachweis kann geführt werden, wenn die einzusammelnden Abfälle 1. denselben Abfallschlüssel haben, 2. den gleichen Entsorgungsweg haben, 3. in ihrer Zusammensetzung den im Sammelentsorgungsnachweis genannten Maßgaben für die Sammelcharge entsprechen und 4. die bei dem einzelnen Abfallerzeuger am jeweiligen Standort anfallende Abfallmenge 20 Tonnen je Abfallschlüssel und Kalenderjahr nicht übersteigt. Der Sammelentsorgungsnachweis ist nicht übertragbar.

Sammlung
Sammlung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – KrWG ist das Einsammeln von Abfällen, einschließlich deren vorläufiger Sortierung und vorläufiger Lagerung zum Zweck der Beförderung zu einer Abfallbehandlungsanlage. Bei der Sammlung von Abfällen kommen je nach Abfallart und Gefährlichkeit unterschiedliche Behältersysteme zum Einsatz. Getrennte Sammlung (auch sortenreine Erfassung) ist eine Sammlung, bei der ein Abfallstrom nach Art und Beschaffenheit des Abfalls getrennt gehalten wird, um eine bestimmte Behandlung zu erleichtern oder zu ermöglichen. Dies ist eine Voraussetzung für hohe Verwertungsquoten und Nutzung insbesondere der stofflichen Potenziale des Abfalls.
Schadstoffe
Unter Schadstoffen versteht man in der Umwelt vorhandene Stoffe oder Stoffgemische, die schädlich für Menschen, Tiere, Pflanzen oder andere Organismen sowie ganze Ökosysteme sein können. Dabei kann die Schädigung durch Aufnahme durch Organismen oder Eintrag in ein Ökosystem oder seine Biomasse hervorgerufen werden. Als „schädlich“ wird ein Stoff in engerem Sinne wegen seiner Wirkung auf ein Ökosystem definiert (von den Mikroben bis hin zu Pflanze, Tier und Mensch).
Sondernutzungsrecht/Sondergenehmigung
Wer einen Absetz- oder Abrollcontainer auf öffentlichem Straßenland abstellen möchte, benötigt von der zuständigen Behörde/Gemeinde in der Regel eine Sondergenehmigung bzw. ein Sondernutzungsrecht.
Sonstige Verwertung
Die sonstige Verwertung ist die vierte Stufe der fünfstufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – KrWG. Soweit Abfälle nicht vermieden, wiederverwendet oder recycelt werden können, werden sie der sonstigen Verwertung zugeordnet. Zur sonstigen Verwertung zählen insbesondere die energetische Verwertung (Energiebeitrag zu einem Verbrennungsprozess wird geliefert und Primärträger wie Steinkohle oder Heizöl können ersetzt werden) und die Verfüllung (Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen).
Stand der Technik
Stand der Technik ist eine Technikklausel und ein wichtiger Begriff des Umweltrechts. Er stellt die technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, basierend auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik, dar. Es ist eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Betrachtung zum Beispiel der umweltrechtlich korrekten Betriebsweise einer Entsorgungsanlage und dient der Gewährleistung umweltverträglicher Abfallentsorgung und somit der Vermeidung/Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines hohen Schutzniveaus.
Stoffkreislauf
(Siehe "Kreislaufwirtschaft/Kreislaufführung")
Stoffliche Verwertung
Die stoffliche Verwertung (Recycling) wird in zwei Bereiche aufgeteilt: werkstoffliche Verwertung und rohstoffliche Verwertung. Bei der werkstofflichen Verwertung werden Abfälle für den ursprünglichen Zweck benutzt, zum Beispiel für die (Wieder-)Herstellung von Flaschen, Folien, Rohren aus Altkunststoff. Bei der rohstofflichen Verwertung wird der Sekundärrohstoff aus dem Abfall gewonnen, zum Beispiel wird das im Kunststoff erhaltene synthetische Rohöl wiedergewonnen.
Störfallbeauftragter

Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen die den Vorgaben der 12.BImSchV-Störfallverordnung unterliegen, haben einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art und Größe der Anlage wegen der bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs auftretenden Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft erforderlich ist. Der Störfallbeauftragte berät den Betreiber in Angelegenheiten, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sind. Er ist berechtigt und verpflichtet auf die Verbesserung der Sicherheit der Anlage hinzuwirken, dem Betreiber unverzüglich ihm bekannt gewordene Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs mitzuteilen, die Einhaltung von Vorschriften zu überwachen, die Betriebsstätte in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren sowie jährlich einen schriftlichen Bericht über getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen zu erstellen. Die Anforderungen an Fachkunde und Zuverlässigkeit von Störfallbeauftragten werden durch die 5.BImSchV geregelt.

Seminar Immissionsschutz- und Störfallbeauftragter

T
Technische Regeln

Technische Regeln sind technische Vorschläge, meist aus dem Arbeitsschutzbereich, die als Empfehlung zur Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und damit verbundenen Tätigkeiten und Aufgaben dienen. Werden diese Empfehlungen eingehalten, ist davon auszugehen, dass die Anlage/Tätigkeit dem Stand der Technik entsprechend betrieben/durchgeführt worden ist.

Thermische Verwertung
(Siehe "Energetische Verwertung")
Transmission

Der Begriff Transmission wird aus dem Lateinischen von dem Wort „transmissio“ hergeleitet und bedeutet so viel wie die Übertragung bzw. die Übersendung. Als Transmission wird der Vorgang des Transports von Stoffen in die Umwelt bezeichnet.

Transport
Der gewerbsmäßige Transport von gefährlichen Abfällen ist gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis/Genehmigung wird von der zuständigen Überwachungsbehörde erteilt. Die Erlaubnis gilt bundesweit, für alle Abfallarten der Abfallverzeichnisverordnung – AVV. Zudem ist das Fahrzeug, welches den Abfall transportiert kennzeichnungspflichtig (siehe A-Schild). Bei dem Transport von Gefahrgut ist zusätzliche eine Kennzeichnung gemäß ADR am Fahrzeug vorgeschrieben. Entsorgungsfachbetriebe – Efb sind von der Erlaubnispflicht befreit, müssen Ihre Tätigkeit aber entsprechend den Vorgaben der Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV bei Ihrer zuständigen Behörde anzeigen.
TRGS - Technische Regeln für Gefahrstoffe

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

TRGS 520 - Technische Regeln für Gefahrstoffe 520 Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle

Die TRGS 520 gilt für die Errichtung und den Betrieb von stationären und mobilen Sammelstellen und von Zwischenlagern für gefährliche Abfälle, die aus privaten Haushalten, gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen stammen und dort in begrenzten oder haushaltsüblichen Mengen anfallen. Die TRGS 520 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Gemäß den Vorgaben der TRGS 520 muss der Arbeitgeber unter anderem für jede Sammelstelle und für jedes Zwischenlager eine zuverlässige und erfahrene Fachkraft als Verantwortlichen und eine entsprechend qualifizierte Vertretung benennen. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle zwei Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnehmer sind zu dokumentieren. Hilfskräfte sind entsprechend einzuweisen.

Grundlehrgang TRGS 520 - Erwerb der Fachkunde Schadstoffsammlung

U
Übernahmeschein
Bei der Nutzung eines Sammelentsorgungsnachweises (SN) wird der Nachweis über die durchgeführte Entsorgung mit Hilfe von Übernahmescheinen geführt. Dieser hat die Quittungsfunktion zwischen Einsammler und Abfallerzeuger. Damit wird die Kontrolle des Verbleibs von Abfällen sichergestellt.
Umweltmanagement

Umweltmanagement ist der Teilbereich des Managements einer Organisation (Unternehmen, Behörde, etc.), der sich mit den betrieblichen und behördlichen Umwelt(schutz)belangen beschäftigt.
Unter Umweltmanagement ist die Betriebsorganisation zu verstehen, in der Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern das Ziel der Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes verfolgen.

Umweltmanagement dient zur Sicherung einer nachhaltigen Umweltverträglichkeit der betrieblichen Produkte und Prozesse sowie der Verhaltensweisen der Mitarbeiter und Stakeholder

Umweltmanagement-Beauftragter - UMB

Der Umweltmanagement-Beauftragte (UMB) ist maßgeblich an der Einführung, der Aufrechterhaltung sowie der kontinuierlichen Verbesserung des Umwelt-Managementsystems gemäß DIN EN ISO 14001 oder EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) beteiligt. Der UMB kennt alle umweltrelevanten Prozesse des Unternehmens und steuert/kontrolliert diese mit Hilfe von Kennzahlen. Im Umgang mit Lieferanten, Entsorgern und Stakeholdern weiß der UMB welche Forderungen diese im Rahmen des unternehmensinternen Umweltmanagementsystems erfüllen müssen. Bis zur Revision der DIN EN ISO 14001:2015 war die Tätigkeit des Umweltmanagementbeauftragten-UMB explizit von der Norm gefordert. Mit der „neuen“ UM-Norm werden nun höhere Anforderungen an die Rolle und Verantwortung des Top-Managements bezüglich des Umweltmanagements gestellt. Damit die oberste Leitungsebene diese Verantwortlichkeit nicht auf eine Person abwälzt, stellt die Rolle des Beauftragten der Leitung keine ausdrückliche Normforderung mehr da. Die Aufgaben des UMB bleiben jedoch erhalten und müssen auch weiterhin erfüllt werden. So kann die oberste Leitung trotz der stärkeren Gewichtung ihrer Rolle Aufgaben an eine oder auch mehrere fachkundige Personen delegieren.

Seminar Umweltmanagement-Beauftragter

Umweltrecht
Unter Umweltrecht versteht man die Gesamtheit von internationalen und nationalen Gesetzen und Verordnungen, die den Schutz der natürlichen Umwelt und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme bezwecken. Wesentliche rechtliche Anforderungen bezüglich Abfallbewirtschaftung sind in Deutschland im Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG und entsprechenden Verordnungen geregelt. Weitere bedeutende Gesetze des Umweltrechts sind das Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG und das Wasserhaushaltsgesetz – WHG.
V
Verbleibskontrolle
Die Verbleibskontrolle dient der Überwachung, ob der im Entsorgungsnachweis gewählte und genehmigte Entsorgungsweg für gefährliche Abfälle eingehalten wurde. Hierzu werden für jede Entsorgung auf Grundlage eines Entsorgungsnachweises (EN) Begleitscheine (elektronisch) und bei einer Sammelentsorgung Übernahmescheine erstellt. Die Vorgaben zur Verbleibskontrolle regelt die Nachweisverordnung – NachwV. (Sie auch "Elektronisches Abfallnachweisverfahren – eANV", "Vorabkontrolle")
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) trat am 1. August 2017 in Kraft. Die Verordnung löst die bisher geltenden Länderverordnungen ab und regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit, die technischen Anforderungen, die Anlagen erfüllen müssen, die mit diesen Stoffen und Gemischen umgehen, sowie die Pflichten der Betreiber dieser Anlagen.

AwSV

Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall

Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall = Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV

Die Abfallbeauftragtenverordnung wurde am 01. Juni 2017 novelliert. Sie regelt grundsätzlich die Bestellpflichten (z. B. für Hersteller, Betreiber, Rücknahmesysteme - VerpackV, ElektroG, BattG, freiwillige Rücknahme) sowie Vorgaben an Fachkunde und Zuverlässigkeit von Abfallbeauftragten. Durch die neue Abfallbeauftragtenverordnung wird der Kreis der Unternehmen, die einen Abfallbeauftragten bestellen müssen, erheblich erweitert.

Verpackungsgesetz (VerpackG)

Das neue Verpackungsgesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen Verpackungsgesetz – VerpackG) gilt seit 01.01. 2019 und hat die Verpackungsverordnung-VerpackV von 1991/98 abgelöst. Sowohl VerpackV als auch VerpackG gelten für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen in Verkehr bringen.  Hiermit wird unter anderem die Produktverantwortung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes KrWG umgesetzt. Jeder, der gefüllte Verpackungen in Verkehr bringt, muss Rücknahme und Verwertung sicherstellen. Das neue VerpackG sieht zahlreiche neue Pflichten für Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllten Verpackungen, Vertreiber, Sachverständige, duale Systeme usw. vor. Die neue Zentrale Stelle übernimmt unter anderem die Prüfung von Vollständigkeitserklärungen. Bei Verstößen gegen das VerpackG können Bußgelder bis zu 200.000 € erhoben werden.

Das VerpackG regelt unter anderem:

  • Verpackungsdefinitionen
  • Systembeteiligungspflichten
  • Registrierung bei der Zentralen Stelle 
  • Anforderungen an Verwertung von Verpackungsabfällen
  • Meldepflichten der Systeme
  • Beteiligungsentgelte unter Berücksichtigung ökologischen Kriterien wie Recyclingfähigkeit Einsatz von Recyclaten bei Verpackungsherstellung
  • Rechte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger 
  • Marktüberwachung durch die Zentrale Stelle 
  • Pfandpflichterweiterungen bei Einweggetränkeverpackungen 
  • Hinweisschilder für Einweg- oder Mehrwegverpackungen in Verkaufsstellen
Verpackungsverordnung (VerpackV)

Ziel der Verpackungsverordnung war 1991 die Reduzierung des Aufkommens von Verpackungsmüll. Mit der Verpackungsverordnung wurde die deutsche Wirtschaft verpflichtet, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und bei deren Entsorgung mitzuwirken. Bis dahin waren die Gemeinden für die Verpackungsentsorgung zuständig. Es wurde erstmals das Prinzip der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber eingeführt, welche sich auch heute noch im Kreislaufwirtschaftsgesetz (§§ 23-27) wiederfindet. Auf der Grundlage der Produktverantwortung wurde in Deutschland ein flächendeckendes Sammel- und Entsorgungssystem, das Duale System Deutschland implementiert.

Die Verpackungsverordnung wurde am 01.01.2019 durch das Verpackungsgesetz ersetzt.

W
Wertstoffhof
Ein Wertstoff- oder Recyclinghof ist eine abfallwirtschaftliche Einrichtung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, privater Träger oder Vereine zum Zwecke der Einsammlung, Zwischenlagerung und Weiterleitung von Abfällen und Wertstoffen aus privaten Haushalten und dem Kleingewerbe zu Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen. Das Wertstoffsammelkonzept des Recyclinghofs gehört zu den sogenannten Bringsystemen, im Gegensatz zu den Holsystemen z. B. der Gelben Tonne.
Wertstofftonne

In einigen Bundesländern und Kommunen gibt es neben dem gelben Sack auch die Wertstofftonne (gelbe Tonne) zur Erfassung von gut recycelbaren Wertstoffen. In der Wertstofftonne werden neben Leichtverpackungen auch alle anderen Abfälle – sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen - aus Kunststoff, Metall und Verbundstoff gesammelt. „Stoffgleiche Nichtverpackungen“ sind Wertstoffe aus Kunststoffen, Verbundmaterial, Aluminium oder Weißblech, die keine Verpackungen sind - beispielsweise Küchenutensilien wie Kochtöpfe aus Aluminium, defektes Spielzeug aus Kunststoff, usw. Ab 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft, welches dann den Kommunen ermöglicht, selbst zu regeln, wie Wertstoffe eingesammelt werden sollen.

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X-Verzurrung

Absetzcontainer oder umgangssprachlich Mulden müssen für eine korrekte Ladungssicherung als Vorbereitung zum Transport mittels geeigneter Zurrmittel mit dem Fahrzeug/ Anhänger kraftschlüßig verbunden werden. Das Sicherungsprinzip einer X-Verzurrung ist im Gegensatz zur Y-Verzurrung (Niederzurren) ein Direktzurren. Hier muss die Ladung mit der zulässigen Zugkraft der Zurrmittel  und der Sicherungskraft der Zurrpunkte auf der Ladefläche festgehalten werden.

Y
Y-Verzurrung

Absetzcontainer oder umgangssprachlich Mulden müssen für eine korrekte Ladungssicherung als Vorbereitung zum Transport mittels geeigneter Zurrmittel mit dem Fahrzeug/ Anhänger kraftschlüßig verbunden werden.   Gemäß den Vorgaben der VDI 2700 Blatt 17 ist als anerkannte Regel der Technik definiert, dass das einfache Niederzurren mittels Y-Verzurrung vor allem bei gefüllten Absetzcontainern, nicht ausreichend ist. Eine sichere Variante ist die Schrägzurrung X-V- oder Trapezzurrung mit festem Anschluss am Zurrpunkt und am Aufhängezapfen.

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Zertifizierung

Als Zertifizierung bezeichnet man ein Verfahren, mit dessen Hilfe die Einhaltung bestimmter qualitativer und/oder (umwelt-)rechtlicher Anforderungen nachgewiesen wird. Die Zertifizierung ist ein Teilprozess der Konformitätsbewertung. Zertifizierungen werden oft zeitlich befristet von unabhängigen Zertifizierungsstellen oft auch Technische Überwachungsorganisation (TüO) vorgenommen und hinsichtlich der Standards unabhängig und in zeitlich festgelegtem Rahmen kontrolliert. Die bekannteste Norm, nach welcher viele Unternehmen Ihre Standards zum Beispiel bei Produktion zertifizieren lassen ist die Qualitätsmanagementnorm DIN EN ISO 9001. Im Umwelt- und Energiebereich sind die vorherrschenden Normen DIN EN ISO 14001, EMAS und DIN EN ISO 50001. In der Entsorgungswirtschaft ist die Zertifizierung zum „Entsorgungsfachbetrieb – Efb“ ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Anforderungen an die Fachkunde, Zuverlässigkeit und Tätigkeiten des Entsorgungsfachbetriebs-Efb sind in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV geregelt.

ZKS-Abfall
ZKS-Abfall ist die Zentrale Koordinierungsstelle der Länder. Basis von ZKS-Abfall ist das elektronische Abfallnachweisverfahren- eANV. Gemäß den Vorgaben der Nachweisverordnung-NachwV ist die Entsorgung gefährlicher Abfälle seit April 2010 für alle Beteiligten verpflichtend elektronisch nachzuweisen durch Nutzung entsprechender Software mit „ZKS-Schnittstelle“ und mittels elektronischer Signatur. Dies gilt insbesondere für Abfallerzeuger (ab einer bestimmten Mengenschwelle) sowie Entsorger, Beförderer und die zuständigen Behörden.