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Abfallmanagement

Ersatzbaustoffverordnung / Mantelverordnung

Unser eintägiges Kompaktseminar gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der EBV und weiteren Anforderungen der MantelV und die damit verbundenen Notwendigkeiten bei Inkrafttreten.

Ab 01.08.2023 tritt die Mantelverordnung in Kraft. ​​​​​​​Als wesentlicher Teil der Mantelverordnung (Artikel 1) wurde auch die vollkommen neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) beschlossen, welche bundeseinheitlich rechtsverbindliche Anforderungen an Herstellung und Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe festlegt, die aus Bau- und Abbruchabfällen, Recyclingmaterial, Nebenprodukten oder Abfällen gewonnen werden. Ziel ist u.a. die Förderung der Kreislaufwirtschaft und die Erhöhung der Akzeptanz für Ersatzbaustoffe.

Von der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung betroffen sind u.a. die Erzeuger von Bau- und Abbruchabfällen sowie Hersteller und Nutzer mineralischer Ersatzbaustoffe. Dazu zählen stationäre und mobile Aufbereitungsanlagen für mineralische Baustoffe, metallerzeugende Betriebe und Abfallverbrennungsanlagen. Einbauseitig sind technische Bauwerke vor allem im Tiefbau, wie Straßen, Schienenverkehrswege, befestigte Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwälle von den neuen Vorgaben der EBV betroffen.

Themenschwerpunkte:

  • Aufbau und Anwendungsbereich neue EBV
  • Wesentliche Begriffe 
  • Güteüberwachung / Qualitätssicherung Grundanforderungen
  • Klassifizierung mineralischer Ersatzbaustoffe
  • Dokumentationspflichten/Ersatzbaustoffkataster
  • Behördliche Überwachung 
  • Materialwerte beispielhaft
  • Einbauweisen beispielhaft
  • Anforderungen der PN 98 (Probenahme, Probenaufbereitung)
  • Prognose Stoffstrom-Verschiebungen
  • Abgrenzung Abfall/Nebenprodukt/Ende Abfalleigenschaft
  • potenzielle Einsatzbereiche für Ersatz-/ Recycling-Baustoffen 
  • weitere Änderungen/Anforderungen MantelV (BBodSchV, GewAbfV, DepV)

Zielgruppe:

  • Entscheidungsträger der Bau-, Industrie- sowie Entsorgungsbranche
  • Personen aus dem industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich, welche mit mineralischen (Ersatz) Baustoffen zu tun haben 
  • Umweltmanagementbeauftragte/Abfallbeauftragte, die mit der Bewirtschaftung mineralischer Abfälle betraut sind
  • Weitere verantwortliche Personen sowie interessierte Mitarbeiter

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Dauer

1 Tag

09.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Seminargebühr

325,00 EUR zuzüglich 19 % MwSt.

Anmeldung

Melden Sie sich online oder alternativ über dieses Formular an. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Bestätigung mit allen weiteren Informationen.

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