Arbeitsschutz
Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Diesen Lehrgang bieten wir als individuell buchbares inhouse-Seminar an (Präsenzveranstaltung oder Onlinekurs).
Der Lehrgang ist integraler Bestandteil unseres Seminars Gefahrstoffbeauftragter.
Die Gefährdungsbeurteilung bildet im Konzept einer systematischen Prävention das Fundament für einen funktionierenden betrieblichen Arbeitsschutz zur Verhinderung von Unfällen bei der Arbeit und das langfristige Gesundheitsmanagement im Unternehmen. Sie stellt das zentrale Element zur Gestaltung von anforderungsgerechten, sicheren Arbeitsplätzen und –mitteln dar und ermöglicht eine Reduzierung von Fehlverhalten, Mängeln des organisatorischen Ablaufes oder technischen Mängeln.
Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes ist jeder Arbeitgeber verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung für sein Unternehmen durchzuführen und gegenüber den Behörden und Unfallversicherungen nachzuweisen. Um präventive Maßnahmen ergreifen zu können, schreibt der Gesetzgeber eine Erstbetrachtung bereits vor Beschaffung und Verwendung vor. Denn sind die Gesundheitsgefahren an einem Arbeitsplatz unbekannt, können auch keine adäquaten Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergriffen werden.
Unser Eintagesseminar gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Arbeits- und Umweltschutzrecht und zeigt Ihnen anhand von Fallbeispielen, wie Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsmittel und Gefahrstoffe erstellt werden und wie Ergebnisse der Beurteilung in Betriebsanweisungen sowie Unterweisungen der Beschäftigten einfließen.