Immissionsschutz
Fortbildungslehrgang zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragte nach § 9 der 5. BImSchV
Bundesweit behördlich anerkannter Fachkundelehrgang gemäß § 9 der 5. BImSchV.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. § 9 der 5. BImSchV regelt, dass Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sich regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortbilden müssen.
Durch die Teilnahme an unserem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang halten Sie Ihre Fachkunde aufrecht, welche Sie für Ihre Tätigkeit als Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragter benötigen.
Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Fortbildungslehrgang ein bereits absolvierter behördlich anerkannter Grundlehrgang für Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragte nach § 7 der 5. BImSchV ist.