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Immissionsschutz

Fortbildungslehrgang zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragte nach § 9 der 5. BImSchV

Bundesweit behördlich anerkannter Fachkundelehrgang gemäß § 9 der 5. BImSchV.

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. § 9 der 5. BImSchV regelt, dass Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sich regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortbilden müssen.

Durch die Teilnahme an unserem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang halten Sie Ihre Fachkunde aufrecht, welche Sie für Ihre Tätigkeit als Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragter benötigen.

Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Fortbildungslehrgang ein bereits absolvierter behördlich anerkannter Grundlehrgang für Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragte nach § 7 der 5. BImSchV ist.


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Dauer

Tag 1:  Immissionsschutzbeauftragter Beginn: 8:00 Uhr
Tag 2:  Störfallbeauftragter Beginn: 08:30 Uhr

Seminargebühr

Präsenzveranstaltung:

Kombilehrgang Fortbildung Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte: 750,00 EUR zzgl. MwSt.

optional:

Fortbildung Immissionsschutzbeaufragte - 1 Tag:  450,00 EUR zzgl. MwSt.
Fortbildung Störfallbeauftragte - 1 Tag:                  400,00 EUR zzgl. MwSt.

Onlinekurs:

Kombilehrgang Fortbildung Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte:  700,00 EUR zzgl. MwSt.

optional:

Fortbildung Immissionsschutzbeaufragte - 1 Tag:           400,00 EUR zzgl. MwSt.
Fortbildung Störfallbeauftragte - 1 Tag:                           350,00 EUR zzgl. MwSt.

Veranstaltungsort

kenic GmbH –
Akademie für Wirtschaft und Umwelt
Linienstraße 130
10115 Berlin (Mitte)

Anmeldung

Melden Sie sich online oder alternativ über dieses Formular an. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Bestätigung mit allen weiteren Informationen.

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