Wesentliche Änderungen des Verpackungsgesetzes zum 1. Juli 2022

Bis spätestens 1. Juli 2022 müssen sich alle Unternehmen, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart, für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen genauso wie für Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, industrielle Verpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen usw. Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, die ihre Pflichten vollständig an einen Vorvertreiber delegiert haben, sind betroffen: Sie müssen sich ebenfalls im Verpackungsregister LUCID registrieren. Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot. Der Registrierungsprozess startet am 5. Mai 2022 auf den Seiten der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Quelle und Link: Zentrale Stelle Verpackungsregister