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Abfallmanagement

Betriebsbeauftragter für Abfall | Abfallbeauftragter nach AbfBeauftrV | EfbV | AbfAEV - Grundkurs

Bundesweit anerkannter Grundlehrgang gemäß § 9 der Abfallbeauftragtenverordnung sowie §§ 59 und 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der Kurs umfasst zusätzlich Fachkundenachweise nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und §§ 4 und 5 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV). Er ist sowohl als Präsenzveranstaltung als auch als Onlinekurs verfügbar.

Änderungen und Auswirkungen der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)

Seit der Änderung der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) im Juni 2017 ist die Zahl der Unternehmen, die einen Betriebsbeauftragten für Abfall benennen müssen, erheblich gestiegen. Die Verordnung verpflichtet Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach BImSchG, die bestimmte Mengenschwellen gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle überschreiten, sowie Betreiber von Entsorgungsanlagen, Besitzer von Abfällen gemäß § 27 KrWG und Hersteller sowie Betreiber von Rücknahmesystemen (gemäß VerpackG, ElektroG, BattG), mindestens einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Dies gilt auch für Krankenhäuser und Kliniken, abhängig von der Abfallmenge. Die Details zur Bestellung und zu den Aufgaben des Abfallbeauftragten regeln § 2 der Abfallbeauftragtenverordnung sowie die §§ 59 und 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).

Unser Lehrgang – Ihre Qualifikation

In unserem bundesweit anerkannten Grundlehrgang erwerben Sie die erforderlichen fachlichen Kenntnisse gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) und § 60 Abs. 3 KrWG, die für die Ausübung Ihrer Tätigkeit als Betriebsbeauftragter für Abfall nötig sind.

Praxisnah und kompetent

Gemeinsam mit unseren erfahrenen Fachreferenten erarbeiten Sie die Mitteilungs- und Bestellpflichten der Betreiber sowie die Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Abfall. Diese Kenntnisse sind entscheidend für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Abfallbereich in Ihrem Unternehmen.

Präsenzveranstaltung

Im Leistungsumfang sind Frühstück, Pausengetränke und an jedem Seminartag ein Mittagessen enthalten. Die Seminarunterlagen erhalten die Teilnehmer am Veranstaltungsort oder über unsere Lernplattform.

Onlinekurs

Der Lehrgang wird als Live-Webinar durchgeführt. Auf unserer digitalen Lernplattform stehen Ihnen alle erforderlichen Lerninhalte und Materialien zur Verfügung.

Technische Voraussetzungen sind ein internetfähiges Gerät (Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone), idealerweise mit integrierter Webcam. Wir empfehlen die Nutzung von Kopfhörern mit Mikrofon; alternativ funktioniert die Kommunikation auch über das Ausgabegerät.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Themenschwerpunkte
  • Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
  • Umweltgesetze: KrWG, WHG, BImSchG, BBodSchG ua
  • Betriebliches Entsorgungsmanagement
  • Nachweisverfahren (NachwV, AVV, BattG, AltölV ua)
  • Registerführung, Vorab- und Verbleibskontrolle
  • Transport, Vermittlung von Abfällen (§§ 53 und 54 KrWG ua)
  • Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
  • Makler, Händler, Sammler, Beförderer
  • Entsorgungsfachbetrieb (EfbV)
  • Produktverantwortung gemäß KrWG
  • Entsorgungsanlagen und Anlagentechnik
  • Genehmigung und Anlagenbetrieb (BImSchG, 4.BImSchV)
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betriebsbeauftragten für Abfall
  • Bestellung
  • Organisatorische Stellung im Betrieb
  • Risiken
  • Erfahrungsaustausch
  • Workshops
Zielgruppe
  • Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach BImSchG (100 Tonnen gefährliche Abfälle / Jahr oder 2000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle / Jahr
  • Entsorgungsanlagenbetreiber mit förmlicher Genehmigung nach BImSchG (Verfahrensart G)
  • Krankenhäuser und Kliniken (mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle/Jahr)
  • Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen (Größenklasse 5)
  • Hersteller und Vertreiber von Verpackungen gemäß VerpackG (mengen- und verpackungsartabhängig)
  • Hersteller und Vertreiber, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß ElektroG zurücknehmen
  • Hersteller und Vertreiber von Fahrzeug- und Industriebatterien gemäß BattG
  • Hersteller und Vertreiber, die Abfälle freiwillig zurücknehmen (mehr als 2 Tonnen gefährliche oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle / Jahr)
  • Betreiber von Rücknahmesystemen gemäß VerpackG, ElektroG, BattG
Abschluss

Behördlich anerkannte Teilnahmebescheinigung der kenic GmbH – Akademie für Wirtschaft und Umwelt

Der Lehrgang ist von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Geschäftszeichen: IB315-5942/3.1.80 bundesweit anerkannt (Bescheid vom 24.01.2022). 

Inhalt und Dauer des Lehrgangs entsprechen den rechtlichen Anforderungen der Anlage 1 zu § 9 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 2 AbfBeauftrV.

Anmeldung

Veranstaltungsdaten

Betriebsbeauftragter für Abfall | Abfallbeauftragter nach AbfBeauftrV | EfbV | AbfAEV - Grundkurs

Termin

Art der Anmeldung


Rechnungsdaten



Anmerkungen und Zustimmung

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Dauer

Beginn: 09:00 Uhr (Tag 1)
Ende: 17:00 Uhr (Tag 4)

Seminargebühr

Präsenz: 1.350,00 EUR zzgl. MwSt.

Onlinekurs: 1.200,00 EUR zzgl. MwSt.

Veranstaltungsort

kenic GmbH –
Akademie für Wirtschaft und Umwelt
Linienstraße 130
10115 Berlin (Mitte)

Anmeldung

Melden Sie sich online oder alternativ über dieses Formular an. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Bestätigung mit allen weiteren Informationen.

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