Änderungen ElektroG in Kraft
Seit dem 15. August 2018 ist der offene Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft getreten. Damit schließt das Gesetz auch Kleidung und Möbel mit elektrischen Funktionen ein. Hersteller und Händler müssen zum Stichtag ihre Produkte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registrieren. Weiterhin gelten seit 15.08.2018 sechs neue Produktkategorien für Elektrogeräte (anstatt bisher 10):
- Wärmeüberträger
- Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten
- Lampen
- Großgeräte
- Kleingeräte
- Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm)