Klimaschutzgesetz 2021 (Novelle)

Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Am Freitag, dem 25. Juni 2021 hat es abschließend den Bundesrat passiert. Das Gesetz soll auf einen entschlosseneren Klimaschutz hinwirken sowie einer faireren Aufteilung der Klimaschutzanstrengungen zwischen den jetzigen und künftigen Generationen dienen. Mit der Novelle wird auch das neue EU-Klimaziel für 2030 berücksichtigt.

Die größte Änderung ist, dass das Ziel Treibhausgasneutralität zu erreichen nun bereits 2045 erreicht werden soll. Für die Jahrzehnte davor sind mehrere Zwischenziele eingeplant. Die Treibhausgasminderung gegenüber 1990 soll im Jahr 2030 statt 55% nun bereits 65% erreichen. 2040 sind 88% angesetzt. Zudem werden die jährlich zulässigen CO2-Emissionsmengen für einzelne Sektoren wie der Energiewirtschaft, der Industrie, dem Verkehr oder dem Gebäudebereich abgesenkt.

Ein besonderer Fokus bei den neuen Zielvorgaben liegt auf dem Erhalt und Ausbau natürlicher Senken wie Wälder und Moore. Diese sind essentiell um verbleibende Restemissionen zu kompensieren. Nach dem Erreichen der Klimaneutralität werden negative Emissionen angestrebt, d.h. es sollen mehr Treibhausgase durch natürliche Senken eingebunden werden, als generell ausgestoßen werden. Die hierzu notwendigen Maßnahmen wie Waldum- und -ausbau sowie die Vernässung von Mooren beginnt bereits jetzt, da für einen effektiven Senkenausbau ein entsprechend langer Vorlauf notwendig ist.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzgesetz-2021-1913672