Entsorgung von Schnelltests und Impfresten im Rahmen der CoVid-19 Pandemiebekämpfung

Das Umweltbundesamt (UBA) hat gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut (RKI), dem Paul-Ehrlich-Institut und anderen Institutionen Empfehlungen zum Umgang mit anfallenden Abfällen im Zusammenhang mit COVID-19 herausgegeben und mit der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) abgestimmt.

Für gebrauchte Impfstoff-Durchstechflaschen bzw. gebrauchte Schnelltests, die in mobilen oder stationären Impf- und Testzentren anfallen, ist davon auszugehen, dass diese als nicht gefährliche Abfälle unter AVV 18 01 04 eingestuft und gemeinsam mit Siedlungsabfällen entsorgt werden können. Beim Anfall von spitzen und scharfen Gegenständen (z.B. Kanülen) sind bei der Abfallentsorgung die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten und das Verletzungsrisiko durch eine bruch- und durchstichfeste Verpackung zu minimieren.

Abgelaufener oder aus Gründen der Qualitätssicherung nicht eingesetzter Impfstoff (z.B. Unterbrechung der Kühlkette), ist wie Produktionsabfall zu behandeln und unter Beachtung der Verpackungsvorgaben der Entsorgungsanlage und zur Vermeidung einer missbräuchlichen Weiterverwendung als AVV 18 01 09 dokumentiert einer geeigneten thermischen Behandlung zuzuführen.

Weiterführende Hinweise für die Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes finden sich in der Vollzugshilfe LAGA M18.