Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG-E)

Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG-E) verabschiedet. Hauptziele sind Verbesserung der Abfallvermeidung und Stärkung des Recyclings.

Das Bundeskabinett hat am 12.02.2020 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG-E) verabschiedet. Unter anderem sollen abfallrechtliche Vorschriften der EU implementiert werden, recycelte Produkte bekommen Vorrang in der öffentlichen Beschaffung und die Einführung einer Obhutspflicht für Händler und Inverkehrbringer von Waren eingeführt werden mit der die Beseitigung von Retouren und Warenüberschüssen verhindert werden soll,  gekoppelt an eine neue Berichtspflicht zum Umgang mit nicht verkaufter Ware.

Die Abfallrahmenrichtlinie der EU muss nach Angaben des BMU bis zum 5. Juli in deutsches Recht implementiert werden. Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat.

Link Gesetzentwurf novelliertes KrWG-E