Berufsbedingte Kontakte und Schutzmaßnahmen SARS-CoV-2

Berufsbedingte Kontakte mit SARS-CoV-2 können branchenübergreifend durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Personen derzeit vermehrt auftreten. Für Beschäftigte, die durch ihre berufliche Tätigkeit mit SARS-CoV-2 in Kontakt kommen können, gelten die BioStoffV und die einschlägigen Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), erstellt vom Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS).

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat 10 Arbeitsschutzstandards COVID 19 vorgestellt.

https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/einheitlicher-arbeitsschutz-gegen-coronavirus.html

Weiterhin hat die DGUV umfangreiche Informationen zum Schutz von Beschäftigen bereitgestellt: https://www.dguv.de/de/praevention/corona/index.jsp

Branchenübergreifend wird auf die 10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung hingewiesen: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2054

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben branchenspezifische Handlungshilfen für Unternehmen auf Sonderseiten zum Schutz der Beschäftigten bereitgestellt. Unter anderem für Verkehrswesen, Handwerk-, Reinigungs- und Baugewerbe, Einzelhandel, Gesundheitswesen usw.: https://www.dguv.de/de/praevention/corona/sonderseiten-corona/index.jsp