Novellierung Gewerbeabfallverordnung – Inkrafttreten am 01. August 2017
Am 30. März 2017 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) beschlossen. Die Verkündung erfolgte am 21. April 2017, so dass die Verordnung am 1. August 2017 in Kraft treten wird.
Die Novelle regelt die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen dergestalt, dass diese zukünftig nach Stoffströmen getrennt zu sammeln und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung (Stufe zwei der fünfstufigen Abfallhierarchie) und dem Recycling (Stufe drei der fünfstufigen Abfallhierarchie) zuzuführen sind. Nicht getrennt gehaltene Abfallgemische sind einer Vorbehandlung beziehungsweise Aufbereitung zuzuführen.