Umweltcompliance

Jedes Unternehmen ist aufgrund seiner individuellen Tätigkeiten darauf angewiesen, einen Aktionsmodus festzulegen, auf dessen Basis die Umsetzung von gesetzlichen Regelungen gewährleistet ist. Der Begriff der Umwelt(rechts)compliance erfasst dabei die Sicherstellung der rechtskonformen Anwendung und Umsetzung von umweltrechtlichen Bestimmungen, Vorgaben und Anforderungen. Diese muss jedes Unternehmen individuell ausarbeiten, festlegen und implementieren.

Dazu ist es notwendig, dass alle das Unternehmen betreffenden, umweltrechtlichen Regelungen und Pflichten bekannt sind. Die zu erstellende Pflichtenstruktur des Betriebs kann im Rahmen eines umweltrechtlichen Rechtskatasters operativ angewandt und mittels digitalem Rechtskataster unterstützt werden. Neben der Ermittlung der konkreten umweltrechtlichen Pflichten des Unternehmens, ist die Vorbereitung deren Umsetzung essenziell. Die Fragen gegenüber wem, wie, wann, wo und mit welchen Ressourcen eine Pflichtenerfüllung besteht, sind zu beantworten. Darauf aufbauend muss eine rechtskonforme Umsetzung der Pflichten sowie deren Dokumentation gewährleistet sein.

Um den Anforderungen des sich stetig ändernden Umweltrechts dauerhaft gerecht zu werden, ist ein interner Überprüfungsmechanismus zur Pflege der Pflichtenstruktur zu etablieren. In der Umweltcompliance sind außerdem stets weitere Faktoren, die sich aus einer jeweiligen Pflicht ergeben, sowie die individuelle Unternehmensstruktur zu berücksichtigen. Neben einer negativen Beeinträchtigung der Umwelt können Verstöße gegen umweltrechtliche Pflichten schwerwiegende Konsequenzen haben, die von einem Bußgeld (bei Verstoß gegen das Verpackungsgesetz beispielsweise bis zu 200.000 €) über eine Ahndung als Straftat bis hin zur Untersagung des weiteren Betriebs von Anlagen reichen.

IHK-Merkblatt: Erste Schritte für betriebliche Umweltcompliance