Statusbericht der deutschen Kreislaufwirtschaft 2026
Der Statusbericht der deutschen Kreislaufwirtschaft 2026 liefert aktuelle Einblicke in eine zentrale Zukunftsbranche. Über 322.000 Erwerbstätige in rund 9.500 Unternehmen tragen täglich dazu bei, Ressourcen im Kreislauf zu halten. Der Jahresumsatz liegt inzwischen bei rund 106 Milliarden Euro.
Der Bericht zeigt, wie sich die Branche vom klassischen Recycling hin zu einer umfassenden Circular Economy entwickelt. Themen wie KI-gestützte Sortierung oder der digitale Produktpass verdeutlichen die Dynamik und Innovationskraft.
Eine fundierte Grundlage für alle, die sich mit der grünen Transformation und ihren wirtschaftlichen Auswirkungen beschäftigen.
Herausgeber sind 15 Spitzenverbände der Branche sowie die IFAT. Wissenschaftlich begleitet wurde der Bericht von Prognos AG, INFA GmbH und INZIN e.V..
Hier geht es zum vollständigen Bericht: https://lnkd.in/dDTDjsJf
Neue Abfallschlüssel für batteriebezogene Abfälle
Ab dem 09.12.2026 wird die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) angepasst. Ziel ist eine eindeutigere Einstufung von Batterieabfällen und eine bessere Rückführung wertvoller Rohstoffe in den Stoffkreislauf.
Die Änderungen betreffen Erzeuger, Entsorger, Entsorgungsfachbetriebe und Beförderer sowie Händler und Makler gleichermaßen. Wir haben die wichtigsten Pflichten aus dem Merkblatt der SBB zusammengefasst:
Die Abfallschlüssel für batteriebezogene Abfälle werden in der AVV angepasst. Hintergrund ist der Delegierte Beschluss (EU) 2025/934.
Ziele der Änderung:
- eindeutige Zuordnung von Batterieabfällen
- Berücksichtigung neuer Batterietypen
- bessere Rückgewinnung von Rohstoffen
Viele batteriebezogene Abfälle werden künftig eigenständigen Abfallschlüsseln zugeordnet.
Pflichten für Erzeuger
- Abfallschlüssel prüfen (neu, gestrichen, Spiegeleintrag)
- Gefährlichkeit bei Spiegeleinträgen ermitteln
- Entsorger und Beförderer informieren
- neue Entsorgungsnachweise rechtzeitig vorbereiten
- Einsammler über neue Abfallschlüssel informieren
Pflichten für Entsorger
- Genehmigung auf betroffene Abfallschlüssel prüfen
- Änderungen mit Genehmigungsbehörde klären
- neue Entsorgungsnachweise vorbereiten
- Abfallschlüssel in bestehenden Nachweisen nicht änderbar
- Abstimmung mit Erzeugern und Beförderern
Pflichten für Entsorgungsfachbetriebe
- Änderungen der “Technischen Überwachungsorganisation” anzeigen
- Zertifikat auf neue Abfallschlüssel prüfen
- Abgleich mit Genehmigung durchführen
- Privilegiertes Nachweisverfahren prüfen
- Landesrechtliche Andienung beachten
Pflichten für Beförderer
- Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG anpassen
- Abstimmung mit Behörde oder Zertifizierungsstelle
- Neuer Abfallschlüssel = neuer Sammelentsorgungsnachweis
Die neue 45. BImSchV
Was Unternehmen jetzt zur neuen 45. BImSchV wissen müssen
Neue Anforderungen an Umweltmanagement & Umweltleistungswerte
(Basierend auf Referentenentwurf BMUV)
Kurzüberblick
Mit der geplanten 45. BImSchV (IE-Management-Verordnung) kommen auf viele Unternehmen deutlich verschärfte Anforderungen zu:
- Verpflichtendes Umweltmanagementsystem (UMS)
- Erhöhte Anforderungen an Dokumentation und Organisation
- Konkrete Umweltleistungswerte im Fokus
Frist: spätestens 1. Juli 2030
Hintergrund & Ziel
Warum gibt es eine neue Verordnung?
- Umsetzung der novellierten EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED)
- Anpassungsbedarf im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Einführung einer eigenständigen IE-Management-Verordnung
Ziel: Sicherstellung einer einheitlichen und fristgerechten Umsetzung europäischen Umweltrechts in Deutschland.
Anwendungsbereich
Die Verordnung betrifft insbesondere:
- Genehmigungspflichtige Anlagen nach 4. BImSchV
- Bestimmte zulassungspflichtige Deponien
- Gewinnungs- und Aufbereitungsbetriebe nach § 57f BBergG
Ausnahmen:
- Deponien für Inertabfälle
- Deponien mit: < 10 t/Tag, < 25.000 t Gesamtkapazität
Neue Kernpflicht
Einführung eines Umweltmanagementsystems (UMS)
✅ Verpflichtend
✅ Umsetzung bis 01.07.2030
✅ Bei Neuanlagen: vor Inbetriebnahme
Wichtig:
Ein bestehendes UMS (z. B. nach ISO 14001) kann genutzt werden – sofern alle Anforderungen anlagenbezogen erfüllt sind.
Bedeutung für die Praxis
Was heißt das konkret für Unternehmen?
1. Aufbau oder Anpassung des Umweltmanagements
- Einführung strukturierter Prozesse
- Klare Verantwortlichkeiten
- Systematische Risiko- und Auswirkungsbewertung
2. Deutlich mehr Dokumentation
- Nachweisführung wird zentral
- Prüf- und Auditfähigkeit entscheidend
3. Fokus auf Umweltleistung
- Nicht nur Organisation zählt – sondern messbare Ergebnisse
- Kontinuierliche Verbesserung wird verpflichtend
Fazit
Die neue 45. BImSchV bringt einen echten Paradigmenwechsel:
→Von „Compliance auf dem Papier“ hin zu messbarer Umweltleistung
Unternehmen sollten frühzeitig handeln, denn:
- Der Aufbau eines UMS braucht Zeit
- Strukturen müssen etabliert und gelebt werden
- Datenbasis und Kennzahlen müssen aufgebaut werden
Wesentliche Änderungen des Verpackungsgesetzes zum 1. Juli 2022
Bis spätestens 1. Juli 2022 müssen sich alle Unternehmen, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart, für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen genauso wie für Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, industrielle Verpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen usw. Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, die ihre Pflichten vollständig an einen Vorvertreiber delegiert haben, sind betroffen: Sie müssen sich ebenfalls im Verpackungsregister LUCID registrieren. Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot. Der Registrierungsprozess startet am 5. Mai 2022 auf den Seiten der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.
Quelle und Link: Zentrale Stelle Verpackungsregister
Klimaschutzgesetz 2021 (Novelle)
Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Am Freitag, dem 25. Juni 2021 hat es abschließend den Bundesrat passiert. Das Gesetz soll auf einen entschlosseneren Klimaschutz hinwirken sowie einer faireren Aufteilung der Klimaschutzanstrengungen zwischen den jetzigen und künftigen Generationen dienen. Mit der Novelle wird auch das neue EU-Klimaziel für 2030 berücksichtigt.
Die größte Änderung ist, dass das Ziel Treibhausgasneutralität zu erreichen nun bereits 2045 erreicht werden soll. Für die Jahrzehnte davor sind mehrere Zwischenziele eingeplant. Die Treibhausgasminderung gegenüber 1990 soll im Jahr 2030 statt 55% nun bereits 65% erreichen. 2040 sind 88% angesetzt. Zudem werden die jährlich zulässigen CO2-Emissionsmengen für einzelne Sektoren wie der Energiewirtschaft, der Industrie, dem Verkehr oder dem Gebäudebereich abgesenkt.
Ein besonderer Fokus bei den neuen Zielvorgaben liegt auf dem Erhalt und Ausbau natürlicher Senken wie Wälder und Moore. Diese sind essentiell um verbleibende Restemissionen zu kompensieren. Nach dem Erreichen der Klimaneutralität werden negative Emissionen angestrebt, d.h. es sollen mehr Treibhausgase durch natürliche Senken eingebunden werden, als generell ausgestoßen werden. Die hierzu notwendigen Maßnahmen wie Waldum- und -ausbau sowie die Vernässung von Mooren beginnt bereits jetzt, da für einen effektiven Senkenausbau ein entsprechend langer Vorlauf notwendig ist.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzgesetz-2021-1913672
Neue ISO 50001: 2018 in Kraft
Am 21. August 2018 ist die internationale Fassung der neuen Norm ISO 50001 (für Energiemanagementsysteme) erschienen und ersetzt die ISO 50001:2011. Die Version 2011 wird drei Jahre nach der Veröffentlichung der neuen Fassung ihre Gültigkeit verlieren. Wie bereits bei der ISO 14001:2015, ISO 9001:2015 und der ISO 45001:2018 ist die neue ISO 50001:2018 ebenfalls gemäß „High Level Structure (HLS)“ gegliedert und erleichtert somit den Nutzern die Integration des Energiemanagements in ihr betriebliches Managementsystem.
