Fristenregelung 2018
Qualitätsmanagement 9001, Umweltmanagement 14001, EMAS
Für Unternehmen mit einem Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 beziehungsweise Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001:2015/EMAS gelten 2018 besondere Fristen. Ab 15. März durchzuführende Audits (auch Rezertifizierungen) müssen nach den Anforderungen der neuen Normen erfolgen. Wer bis dahin ein Audit nach „alter“ Norm durchgeführt hat muss bis Ende der endgültigen Übergangsphase der Umstellung am 15.09.2018 ein zusätzliches Audit (Transition) durchführen. Für EMAS Validierungen nach „alter“ Verordnung sind Fristverlängerungen von sechs Monaten nur auf Antrag und in Abstimmung mit dem Umweltgutachter möglich. Für eine Begutachtung nach dem 14.03.2018 gelten auch hier grundsätzlich die Anforderungen der neuen EMAS Novelle 2017.