Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes veröffentlicht

Das BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) hat am 06.08.2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der EU veröffentlicht. Zentrale Regelung ist die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).  Der Schwerpunkt liegt in einem Ausbau der Abfallvermeidung, einer Verstärkung des Recyclings und der besseren Schließung von Kreisläufen. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Juli 2020 abgeschlossen sein.

Wichtige Eckpunkte zur Novelle des KrWG sind unter anderem:

  • verstärkte Förderung der Kreislaufwirtschaft
  • Konkretisierung der Anforderungen für das Ende der Abfalleigenschaft,
  • Anhebung von Recyclingquoten für bestimmte Abfallarten und weitere Reduzierung der Deponierung von Abfällen,
  • Verschärfung und Ausdehnung von Getrenntsammlungspflichten für Abfälle zur Verwertung/Recycling (insbesondere Bioabfälle, und ab 2025 gefährliche Haushaltsabfälle und Textilien),
  • Verschärfung der Vermischungsverbote für gefährliche Abfälle,
  • detailliertere Vorgaben für die Umsetzung der Produktverantwortung und Rücknahmepflichten
  • Verstärkung der Vermeidung von u.a. Lebensmittelabfällen

Hierzu wurde vom BMU ein entsprechendes Hintergrundpapier herausgegeben.

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/krwg_novelle/Entwurf/krwg_novelle_hintergrundpapier_bf.pdf

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/krwg_novelle/Entwurf/krwg_novelle_lese_bf.pdf