Mantelverordnung

Der Bundesrat hat am 25.06.2021 der Einführung der Mantelverordnung zugestimmt. Somit neigt sich ein 15 Jahre währendes Tauziehen dem Ende. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Die Verordnungen stellen Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe sowie an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen. Sie werden erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich festgelegt. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren wird die Mantelverordnung im Sommer 2023 in Kraft treten. Im Herbst 2025 steht bereits eine Evaluierung des Verordnungspakets an.

Wesentliche rechtliche Regelungen:

- Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung

  • erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe festgelegt
  • mineralische Ersatzbaustoffe im Anwendungsbereich der Verordnung sind u. a. Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen
  • Verordnung gibt für die jeweiligen Ersatzbaustoffe bzw. deren einzelne Klassen Grenzwerte in Bezug auf bestimmte Schadstoffe vor
  • Einhaltung ist durch den Hersteller mittels Güteüberwachung zu gewährleisten
  • an Grenzwerte angepasste Einbauweisen, die vom Verwender beim Einbau in das technische Bauwerk entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu beachten sind

- Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

  • Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen werden erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich festgelegt
  • Regelungsbereich wurde auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ausgedehnt   
  • Verordnung wurde um Aspekte des physikalischen Bodenschutzes, die bodenkundliche Baubegleitung sowie die Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wind erweitert
  • Methoden zur Bestimmung von Schadstoffgehalten wurden aktualisiert

https://www.bmu.de/faqs/mantelverordnung/