Vorgaben und Aufgaben eines Betriebsbeauftragten für Abfall

Unternehmen können durch verschiedene Umstände rechtlich dazu verpflichtet sein, einen Betriebsbeauftragten für Abfall einzustellen. Für die meisten Betreiber von Anlagen tritt diese Pflicht ein, sobald jährlich mehr als 100 Tonnen an gefährlichen, oder 2.000 Tonnen an nicht gefährlichen Abfällen anfallen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Bestimmungen, so müssen Kliniken beispielsweise bereits ab 2 Tonnen an gefährlichen Abfällen pro Jahr einen Abfallbeauftragten bestellen, Vertreiber die Elektroaltgeräte zurücknehmen sind als solche generell dazu verpflichtet. Die Pflicht zur Bestellung sowie weitere Anforderungen an den Betriebsbeauftragten sind in der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV) geregelt. Die Tätigkeiten liegen vorrangig in der Überwachung des Abfallwegs von der Entstehung bis zur Verwertung oder Beseitigung, sowie in der Überwachung der Einhaltung aller relevanten Gesetze. Außerdem wirkt der Abfallbeauftragte im Unternehmen auf umweltfreundlichere und abfallarme Verfahren hin und setzt Mitarbeiter über die Auswirkungen ihrer abfallspezifischen Tätigkeiten in Kenntnis. Über alle beabsichtigten und getroffenen Maßnahmen erstattet er dem Betreiber jährlich einen Bericht.

Um die vom Gesetzgeber geforderte Fachkunde nachweisen zu können, muss der Abfallbeauftragte neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung/eines Studiums im entsprechenden Fachgebiet auch über (während einer einjährigen praktischen Tätigkeit erworbene) Kenntnisse von Anlagen, Betrieben oder Rücknahmesystemen, für die er bestellt werden soll, verfügen. Außerdem ist die Teilnahme an einem entsprechenden, behördlich anerkannten Fachkundelehrgang Voraussetzung für die Tätigkeit. Diese Fachkunde muss während der Ausübung der Tätigkeit alle zwei Jahre durch den Besuch eines Fortbildungsseminars aufrechterhalten werden.